Plan B - der Insolvenzplan

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Manche haben keinen Plan in ernsten Situationen, z.B Krisensituationen für die Firma. Für die Firma kann von existenzieller Bedeutung sein, richtig und rechtzeitig zu reagieren. Planvolles Handels ist wichtig, ja sogar notwendig. Man sollte immer Alternativen abchecken und dann die beste Wahl für die Reaktionen treffen. "Er hat einen oder keinen Plan B" heißt es manchmal im Privatleben. Der Plan B ist im Wirtschaftsleben wichtig - erst Recht in der Krise und vor der drohenden Krise.

Plan B kann den Gläubigern oder Mitgesellschaftern vor Augen führen, was passiert, wenn z.B kein Nachgeben oder Einlenken der Gläubiger bei der Verhandlung um Zahlungsmodalitäten erfolgt.

Gleiches kann gelten, wenn die Gesellschafter streiten, jedoch keine Einigung gefunden wird und dadurch die Existenz der Firma gefährdet werden kann. Ein Plan B kann auch der Insolvenzplan sein, der abstellt auf die Sanierung, jedoch voraussetzt, dass ein Insolvenzantrag gestellt wird. Hier bekommen viele sofort Panik, weil Sie das Instrument "Insolvenzplan" nicht richtig kennen.

Der Insolvenzplan ist eine Chance für den Neustart von Firmen und Selbständigen, die z.B.

  • zu hohe Darlehen aufgenommen haben oder
  • einen langfristigen Vertrag abgeschlossen haben bei dem sich bestimmte Umstände verändert haben oder
  • auf Grund besonderer Ereignisse Sonderaufwendungen hatten oder Ausfälle, die nicht zu verkraften siind

 

Durch den Insolvenzplan soll die Existenz und der Rechtsträger erhalten werden. Die Firma soll wieder auf gesunde Beine gestellt werden. Einzelne Gläubiger, die dagegen sind, können überstimmt werden.

Wir sind mehrere Fachanwälte für Insolvenzrecht und haben große Erfahrungen gesammelt mit Insolvenzplänen und können zahlreiche geglückte Fälle dokumentieren-auch mit Eigenverwaltung.

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Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
 
www.insolvenzplan-als-chance
www.insoinfo.de
www.insolvenzplan.be

 


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