„Planet der Affen Revolution“ - Abmahnung Waldorf Frommer - was tun?

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Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bzgl. des Films „Planet der Affen Revolution“ im Auftrag der Twentieth Century Fox.

Die Münchner Waldorf Frommer Kanzlei mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsennutzung an dem Film „Planet der Affen Revolution“ ab. „Planet der Affen – Revolution“ (Originaltitel: „Dawn of the Planet of the Apes“) ist der Titel der Fortsetzung des im Jahr 2011 produzierten Science-Fiction-Filmes „Planet der Affen: Prevolution“. Der Film erfreute sich bereits kurz nach Kinostart großer Beliebtheit unter Filesharern.

Für das angebliche Anbieten des Films in Internettauschbörsen sollen Betroffene als Täter oder Störer haften und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag darstellt. Abgemahnte sollten zudem Schadensersatzforderung von € 815,00 begleichen.

Was sollten betroffene Anschlussinhaber jetzt tun?

Jedenfalls sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und nachforschen, wer der Übeltäter sein könnte. Dann es steht außer Streit, dass der Film „Planet der Affen Revolution“ tatsächlich über die Tauschbörse angeboten wurde. Es ist dabei unerheblich, ob der Abgemahnte zu Hause war oder nicht. Schließlich muss man nicht selbst vor dem PC sitzen, damit der PC einen Film in einer Tauschbörse anbietet.

Vielmehr kann die einzige Verteidigung darin bestehen, dass weitere Personen den Anschluss nutzen. Hier kann die Haftung des Anschlussinhabers nach den letzten 3 Urteilen des BGH zum Filesharing schnell entfallen, und zwar oft, ohne dass man den wahren Täter kennen müsste.

Diese Verteidigung ist insbesondere dann erfolgversprechend, wenn volljährige Kinder oder ein Partner den Internetanschluss mitnutzen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Anschlussinhaber für ihre eigenen volljährigen Kinder nicht haften müssen, zumindest bei einem Erstverstoß.

Sofern der Anschlussinhaber überhaupt nichts falsch gemacht, sollte er tunlichst keine lebenslang gültige Unterlassung abgeben, da diese zudem ein Indiz für seine Schuld darstellt. Ebenso stellt jede Zahlung von z. B. € 150,00, wie anderenorts fälschlicherweise empfohlen wird, ein Schuldeingeständnis dar. Wer nichts falsch gemacht hat, unterschreibt und bezahlt nichts freiwillig.

Was Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Planet der Affen“ tun sollten

Nutzen Sie mein Angebot eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs. Ich bin seit Jahren mit der Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen beschäftigt und habe tausende Waldorf Frommer Abmahnungen bearbeitet. Gerne können Sie meine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr in Anspruch nehmen oder mein Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung nutzen.

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