POC-Fonds - Außerordentliche Gesellschafterversammlung vom 01.09.-03.09.2015
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Mit Schreiben vom 18.08.2015 hat die POC-Gruppe die Anleger der Fonds
• POC Growth GmbH & Co. KG,
• POC Growth 2. GmbH & Co. KG,
• POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG,
• POC Eins GmbH & Co. KG,
• POC Zwei GmbH & Co. KG und
• POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG
zu außerordentlichen Gesellschafterversammlungen in der Zeit vom 01.09. - 03.09.2015 eingeladen. Die Versammlungen finden in einem Berliner Hotel am Kurfürstendamm statt.
1. Beschlussanträge
Im Rahmen der Versammlung sollen die Anleger über zwei Beschlussanträge der POC-Geschäftsführung („Top 5“ und „Top 6“) abstimmen:
Top 5:
Beschlussfassung über die Darlehnsgewährung an die COGI LP aus Mitteln der Rückzahlungen der Gesellschafter
Top 6:
Beschlussfassung über die weitere Darlehnsaufnahme und weitere Darlehnsgewährung an die COGI LP
Mit den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen verfolgt die POC-Gruppe also weiterhin ihre Anliegen aus den Aufforderungsschreiben vom 06.07.2015, wonach die Anleger die Ausschüttungen 2013 zurückzahlen sollen.
Wir bleiben insofern bei unserer Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Rückforderung der Ausschüttungen – bislang – hier nicht vorliegen. Die Anleger können derzeit nicht verpflichtet werden, die Ausschüttungen zurück zu zahlen. Insofern möchten wir auf unsere bisherige Stellungnahme verweisen:
2. Fortführungs-/Sanierungskonzept
Zu begrüßen ist, dass den Anlegern nun mit den Einladungsschreiben weitere Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Ölmarkts allgemein und der Objektsgesellschaft COGI LP an die Hand gegeben werden.
Allerdings sind wir nach wie vor skeptisch, ob das Fortführungskonzept der POC-Gruppe wirtschaftlich tragfähig ist. Zwar dürfte in der Tat mittel- bis langfristig mit einem Anstieg des derzeit sehr niedrigen Ölpreises zu rechnen sein. Auch halten wir die Annahme einer weiter steigenden Nachfrage für zutreffend. Die außenpolitische Entspannung zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran könnte die Ölpreise allerdings noch für längere Zeit auf einem niedrigen Niveau halten.
Dies ändert aber nichts daran, dass der bereits eingetretene Kapitalverlust nach wie vor rätselhaft bleibt. Auch wenn wir Gefahr laufen, uns zu wiederholen, so darf nochmals daran erinnert werden, dass in die POC-Fonds seinerzeit rund 300 Mio. Euro investiert wurden. Nach eigenen Angaben von POC halten die finanzierenden Banken den Wert der verbliebenen Öl- und Gasgebiete nunmehr nicht einmal für ausreichend, um ein Darlehn von 15 Mio. CAD bzw. 10,5 Mio. Euro zu besichern. Nach unserer Auffassung kann das nur bedeuten, dass die Banken die verbliebenden Öl- und Gasgebiete der COGI nicht einmal für werthaltig genug erachten, um weniger als 5 % der ursprünglichen Investitionssumme zu besichern.
Dieser dramatische Wertverlust lässt sich, wie gesagt, nicht allein mit dem Rückgang des Ölpreises erklären, schließlich sind die Ölpreise nicht um nahezu 95 % gesunken. Die Frage, wo dieser dramatische Wertverlust herrührt, bleibt auch nach den nun erteilten weiteren Informationen von POC völlig offen.
Nach unserer Auffassung kann dies keine Grundlage für die Investition weiteren Kapitals für die Anleger sein. Insbesondere die Frage, warum offenbar keine kanadische bzw. europäische Bank dazu bereit ist, der COGI LP weitere Geldmittel zur Verfügung zu stellen, bedarf einer näheren Überprüfung.
3. Stellungnahme
Zunächst ist zu begrüßen, dass die POC-Gruppe die Anleger in den weiteren Entscheidungsfindungsprozess mit einbindet und den Anlegern insofern weitere Informationen zur Verfügung stellt. Allerdings bleiben wichtige Fragen nach wie vor unbeantwortet. Solange der eingetretene Kapitalverlust, jedenfalls in wesentlichen Teilen, ungeklärt bleibt, kann man den Anlegern nach unserer Auffassung nicht empfehlen, sich mit weiterem Kapital zu engagieren.
Anlegern, die nicht persönlich an den Veranstaltungen teilnehmen können, empfehlen wir, sich auf den Versammlungen durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Unseren Mandanten bieten wir eine Vertretung auf den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen kostenlos an.
Unklar ist aus unserer Sicht noch die Position des Treuhänders. Soweit ersichtlich hat dieser sich noch nicht zur Krise der POC-Fonds und zur Frage der Rechtmäßigkeit der Rückforderung der Ausschüttungen geäußert. Aus diesem Grund müssen wir annehmen, dass der Treuhänder grundsätzlich im Lager der POC-Geschäftsführung steht und daher nicht unabhängig ist. Eine Bevollmächtigung des Treuhänders für die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen vom 01.-03.09.2015 können wir daher derzeit nicht empfehlen.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath
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