POC Proven Oil Canada - Rückforderung, nicht ohne Rat vom Fachanwalt zahlen

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Wenn eine Fondsgesellschaft längst ausbezahlte Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert, dann sind die betroffenen Anleger meistens irritiert. Sie fragen sich, ob die „Rendite“ tatsächlich von dem geschlossenen Fonds zurückverlangt werden darf. Aktuell müssen sich die Anleger von verschiedenen Fonds von Proven Oil Canada (POC) mit solchen Forderungen auseinandersetzen. Anfang Juli 2015 wurden an die Anleger der Fonds POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Natural Gas 1 GmbH & CO. KG und POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG jeweils ein mehrseitiges Schreiben versandt, in welchem sie aufgefordert werden, die Ausschüttung des Jahres 2013 binnen weniger Tage an die jeweilige Fondsgesellschaft zu zahlen. Denn das Bindeglied zwischen den Fonds, die kanadische Objektgesellschaft COGI L.P. benötigt wegen Problemen bei den Krediten Geld.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob sie zahlen sollen oder sogar zahlen müssen. Die Schreiben der POC-Fonds verbreitet den Anschein, als stünde den Anlegern überhaupt keine andere Möglichkeit zu, als die Ausschüttung zurückzuzahlen. Denn zum einen sei dies in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen festgeschrieben und zum anderen sei das Vorgehen unzweifelhaft von der Rechtsprechung gedeckt. Doch ganz so eindeutig ist Rechtslage bei Leibe nicht.

Allerdings kommt es bei Entscheidungen zu Wirksamkeit von Verträgen und Klauseln – und nichts anderes geht es hier – sehr stark darauf an, was in dem konkreten Vertrag wie niedergeschrieben ist. Um zu überprüfen, ob die konkrete Regelung den verschiedenen juristischen Anforderung entspricht, muss der Gesellschaftsvertrag genau geprüft werden, am besten von einem versierten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, der sich mit der Materie befasst.

Die Rechtslage ist nicht so eindeutig wie in den Schreiben der POC-Fonds nahegelegt

Zudem stellt sich die Frage, ob die Sachlage bei der Ausschüttung 2013 überhaupt von den Regelungen im den jeweiligen Gesellschaftsverträgen erfasst wird. Die Verträge der verschiedenen POC-Fonds sind sehr ähnlich. Dort sind jeweils zwei Fälle geregelt, in denen Ausgezahltes zurückgefordert werden kann. Zum einen können von der Gesellschafterversammlung nicht genehmigte Auszahlungen zurückgefordert werden. Bei der zur Debatte stehen Ausschüttung 2013 ist aber noch nicht über die Finanzen des Geschäftsjahres 2013 entschieden worden. Und auch die zweite vertraglich eingeräumte Rückforderungsmöglichkeit ist mit einem Fragezeichen versehen. Es ist geregelt, dass unvorhergesehener Liquiditätsbedarf bei der Fondsgesellschaft ausreicht, um Auszahlungen zurückzufordern. Allerdings besteht bei den POC-Fonds der Liquiditätsbedarf nicht bei den Fondsgesellschaften, sondern bei der kanadischen Objektgesellschaft, sodass auch die zweite vertragliche Rückforderungsmöglichkeit nicht ganz genau passend ist.

Insgesamt ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie die Fondsgesellschaften dies behaupten. Es verbleiben zumindest rechtliche Zweifel. Für die Anleger des Fonds POC Growth ist die Entscheidung, ob sie zahlen müssen oder nicht bzw. ob sie zahlen sollen oder nicht, daher in vielerlei Hinsicht alles andere als einfach. Wenn Anleger nicht ohnehin ihre Ausschüttung an die POC Growth GmbH & Co. KG zurückzahlen wollen, sollten sie prüfen lassen, ob tatsächlich ein eine Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich zulässig ist. Anleger, die in dieser kniffligen Situation rechtliche Unterstützung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wünschen, haben sich bereits an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gewandt.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt seit vielen Jahren geschädigte Kapitalanleger im Bereich geschlossener Fonds. Mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkt sowie einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist die Kanzlei hoch spezialisiert im Kapitalanlagerecht und bundesweit einer der führenden Kanzleien in diesem Bereich. In der Vergangenheit konnten für mehrere tausend Anleger positive Gerichtsurteile und außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden, mit dem die Anleger ihre Verluste kompensieren konnten. Auch bei der Rückforderung von Ausschüttungen vertritt die Kanzlei zahlreiche Anleger erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich.

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