„Polen- und Tschechenböller“ ab sofort in Deutschland erlaubt?

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Der Europäische Gerichtshof hat am 28.10.16 (Rechtssache C-220/15) entschieden, dass Feuerwerkskörper aus anderen EU-Staaten in Deutschland nicht zusätzlich geprüft werden müssen. In der Vergangenheit hat Deutschland darauf bestanden, dass alle Feuerwerkskörper zusätzlich von der Bundesanstalt für Materialprüfung geprüft und die Feuerwerkskörper dann mit einem „BAM“-Zeichen versehen wurden. Die Prüfung der Böller durch autorisierte Prüfstellen in anderen EU-Staaten wurde damit von Deutschland nicht anerkannt.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben es sich deshalb in der Vergangenheit bei der strafrechtrechtlichen Verfolgung des Besitzes von sog. „Polen- und Tschechenböllern“ sehr einfach gemacht. Bereits das Fehlen des „BAM“-Zeichens auf den Böllern reichte in der Regel für eine Anklage aus. Besonders im Grenzraum zu Polen und Tschechien gab es zum Jahreswechsel jedes Jahr zahlreiche entsprechende Verfahren. Hierbei lehnten die Staatsanwaltschaften sogar meistens bei Ersttätern eine Einstellung gegen eine Auflage gemäß § 153a StPO ab und wollten unbedingt eine Verurteilung.

So einfach können es sich die deutschen Ermittlungsbehörden nach diesem Urteil künftig nicht mehr machen. Vielmehr muss aus meiner Sicht genau geguckt werden, ob die Böller nicht durch andere anerkannte Prüfstellen in einem EU-Staat geprüft und mit einem Prüfzeichen der dortigen Stelle versehen wurden.

Somit lohnt es sich aus meiner Sicht künftig noch mehr, sich gegen Ermittlungsverfahren und Anklagen wegen des Besitzes von ausländischen Böllern zu wehren. In jedem Fall sollten die von solchen Verfahren Betroffenen zunächst keine Angaben zur Sache, insbesondere zur Herkunft der Böller, machen.

Allerdings muss klar gesagt werden, dass auch nach diesem Urteil nicht pauschal alle Böller aus anderen EU-Staaten in Deutschland legal sind, sondern diese im jeweiligen Staat geprüft und entsprechend gekennzeichnet worden sein müssen.

Rechtsanwalt Ulli H. Boldt

Fachanwalt für Strafrecht


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