Porsche muss Cayenne zurücknehmen – Käufer bekommt 59.000 Euro Schadensersatz

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Der deutsche Autobauer Porsche, der dem Konzern Volkswagen AG zugehörig, ist kürzlich zum ersten Mal verurteilt worden, ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug zurückzunehmen und dem Käufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das hat das Landgericht (LG) Stuttgart mit Urteil vom 25.10.2018 (Az.: 6 O 175/17) entschieden. Demnach habe sich Porsche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs schadensersatzpflichtig gemacht. Porsche habe sittenwidrig mit Wissen der damaligen Vorstände eine Manipulationssoftware verbaut, um die Werte des Abgasausstoßes zu beschönigen. Dass der Motor dabei nicht von Porsche selbst, sondern von der Konzernschwester Audi gebaut worden war, spielte nach Ansicht der Stuttgarter Richter keine Rolle.

„Abschalteinrichtung“ – Manipulationssoftware sorgt für beschönigten Schadstoffausstoß

Geklagt hatte der Käufer eines Porsche Cayenne Diesel: In diesem SUV, einem der wenigen Modelle von Porsche, die überhaupt mit Dieselmotor verkauft werden, wurde Manipulationssoftware verbaut, die bei Messungen auf dem Kontrollstand den Schadstoffausstoß optimieren sollten, während bei normaler Fahrt wesentlich mehr Schadstoff ausgestoßen wurde. Der beklagte Stuttgarter Autobauer versuchte sich während des Prozesses damit zu entschuldigen, dass der betreffende Motor überhaupt nicht von Porsche selbst, sondern von der Konzernschwester Audi produziert und geliefert wurde. Das LG folgte dieser Ansicht jedoch nicht: Die damaligen Porsche-Vorstände hätten vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, deswegen bestünde ein Anspruch auf Schadensersatz.

„Zeugnis gegen sich selbst“ – Porsche belastet sich mit Brief

Porsche behauptete weiterhin, es hätte nie eine solche Abschaltvorrichtung in dem verbauten Motor gegeben. Doch auch das konnte vom Kläger widerlegt werden: Er habe ein Schreiben von der Beklagten erhalten, in dem ihm mitgeteilt wurde, sein Wagen benötige ein Software-Update, da Software verwendet worden sei, die die Stickoxidwerte auf dem Prüfstand im Vergleich zum Fahrbetrieb verbessere. Das wertete das LG als ein sogenanntes „Zeugnis gegen sich selbst“, Porsche belaste sich mit diesem Schreiben. Damit sei es als erwiesen anzusehen, dass die fragliche Software vorhanden war.

Durchsuchung bei Porsche: Staatsanwalt Stuttgart ermittelt

Doch damit nicht genug: Bereits 2017 geriet Porsche unter den Verdacht, Schummelsoftware zu verwenden. In der Folge wurden im April dieses Jahres Geschäftsräume der Firma Porsche von Ermittlern durchsucht. Momentan sind drei Personen des Betrugs verdächtigt, gegen sie wird ermittelt. Porsche legte zunächst Widerspruch gegen die Auswertung der Materialien ein, scheiterte jedoch vor dem Amtsgericht (AG) Stuttgart. Man habe sich mit dem Widerspruch lediglich Zeit verschaffen wollen, hieß es aus der Presseabteilung von Porsche.

Fazit: Porsche zieht Konsequenzen – Käufer dürfen auf Schadensersatz hoffen

Das Urteil des LG Stuttgart fällt zugunsten geschädigter Autokäufer aus: Gegen Rückgabe und -übereignung des Fahrzeugs stehen dem Käufer 59.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen zu. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Es bleibt abzuwarten, was das OLG Stuttgart entscheidet. Jedoch lässt der Tenor der Entscheidung hoffen, dass Geschädigten auch zukünftig Schadensersatzansprüche gegen betrügerische Autobauer zustehen. Porsche jedenfalls hat bereits Konsequenzen gezogen: Porsche-Chef Oliver Blume verkündete bereits Ende September, zukünftig werde es von Porsche keine Dieselfahrzeuge mehr geben.



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