Portugal: Steuervorteile für Rentner und andere Neuzugezogene

  • 4 Minuten Lesezeit

Portugal gewährt Rentnern und anderen Neuzugezogenen erhebliche Steuervorteile. Dabei verbucht das Land große Erfolge. Ruhegehälter werden von der Steuer freigestellt. Ferner verzichtet Portugal auf die Besteuerung von sonstigem Einkommen, das im Ausland erzielt wird. Außerdem: Wer eine Tätigkeit in Portugal ausübt, der das Gesetz eine gehobene Wertschöpfung wissenschaftlicher, künstlerischer oder technischer Art zuschreibt, profitiert von einer Steuerflatrate in Höhe von nur 20 Prozent. Vor allem wohlhabende Rentner aus unterschiedlichen Ländern sind angesichts der Steuervorteile in den letzten Jahren nach Portugal gezogen. Die häufigsten Fragen zu dem steuerlichen Sonderstatus „residente não habitual“ (wörtlich: „nicht gewöhnlich Ansässiger“) werden nachstehend beantwortet.

Ich lebe in Deutschland. Muss ich nach Portugal ziehen, um vom steuerlichen Sonderstatus zu profitieren?

Ja. Grundvoraussetzung für den Erwerb des Sonderstatus ist, dass Sie in Portugal steuerlich ansässig (d.h. unbeschränkt steuerpflichtig) werden. Das portugiesische Steuerrecht stellt u.a. darauf ab, ob Sie sich in Portugal über 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten oder über eine Wohnung verfügen, die vermuten lässt, dass Sie Ihren Aufenthalt in Portugal fortsetzen werden.

Wie melde ich mich in Portugal an, um den Sonderstatus erfolgreich beantragen zu können?

Man muss zwischen der aufenthaltsrechtlichen und steuerlichen Anmeldung unterscheiden. Nach den europäischen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften (betrifft auch Schweizer) müssen Sie sich nach 3 Monaten bei der Gemeinde Ihres portugiesischen Wohnsitzes registrieren. Bevor Sie diese aufenthaltsrechtliche Registrierung vornehmen, müssen Sie sich allerdings steuerlich als (noch) im Ausland gewöhnlich ansässig registrieren. Für die aufenthaltsrechtliche Registrierung benötigen Sie nämlich bereits eine Steuernummer. Nach der aufenthaltsrechtlichen Registrierung können Sie sich – unter Vorlage der Aufenthaltsbescheinigung – als in Portugal steuerlich ansässig registrieren. Danach (oder gleichzeitig) erfolgt der Antrag auf Erwerb des steuerlichen Sonderstatus residente não habitual. Nach der Registrierung als in Portugal steuerlich ansässig können Sie noch bis zum 31. März des Folgejahres den Antrag auf Erwerb des Sonderstatus stellen. Da diese Schritte sehr sorgfältig gegangen werden sollten, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin.

Ist mein Ruhegehalt aus Deutschland nach dem Erwerb des steuerlichen Sonderstatus residente não habitual steuerfrei?

Nach Art. 18 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Portugal (DBA) können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer, in einem Vertragsstaat ansässigen Person (Portugal) für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat (Portugal) besteuert werden. Mit dem Erwerb des steuerlichen Sonderstatus stellt der portugiesische Staat Ihr Ruhegehalt von der Steuer frei. Voraussetzung ist, dass das Ruhegehalt als nicht in Portugal erzielt gilt, was der Fall ist, wenn die Vergütung in Deutschland gezahlt wird. Diese Steuerbefreiung soll Sie dazu bewegen, nach Portugal zu ziehen. Da das DBA das Besteuerungsrecht allein Portugal zuweist, Portugal aber keine Steuer erhebt, könnte man meinen, dass jegliche Ruhegehälter weder in Portugal noch in Deutschland besteuert werden. Dies ist aber nicht der Fall. Es kommt darauf an, um welche Art von Ruhegehalt es sich handelt. Unterschieden wird zwischen Betriebsrenten, Pensionen und Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Nach der Auffassung des deutschen Fiskus werden Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland (weiterhin) besteuert, wenn diese in Portugal nicht besteuert werden. Es wird vorgetragen, dass Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung keine vom (früheren) Arbeitgeber geleistete Vergütungen für (frühere) Arbeitsleistung sind, sondern eine Versicherungsleistung. Demnach falle das Besteuerungsrecht an Deutschland nach Art. 22 Abs. 1 DBA zurück. Zu einer „doppelten“ Steuerbefreiung kommt es somit nur bei Betriebsrenten und Pensionen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Sonderstatus auch für Bezieher einer Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung von Vorteil sein kann, da die Rente in Deutschland in der Regel geringer besteuert wird als in Portugal. Wer allerdings nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung empfängt, wird den Sonderstatus nicht als Anreiz betrachten, allein aus steuerlichen Gründen nach Portugal zu ziehen.

Nach den Regeln meiner betrieblichen (Vor-)Ruhestandsregelung habe ich einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Ich kann wählen, ob mir diese Abfindung auf einmal oder in Raten gezahlt wird. Fallen diese Einkünfte unter dem Begriff „Rente“?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es auf den Einzelfall ankommt. Der Begriff „Rente“ wird allerdings sehr weit ausgelegt. Darunter fallen klassische Pensions- und Rentenvergütungen infolge des Erreichens eines bestimmten Alters oder des Eintritts von Arbeitsunfähigkeit. Aber auch Zahlungen aus betrieblichen Rentenfonds, solange diese nicht als Arbeitslohn qualifiziert werden können, fallen unter den Rentenbegriff. Ferner nimmt die Vereinbarung einer Auszahlung vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters der Vergütung nicht den Rentencharakter. Demnach dürften solche Abfindungen in aller Regel unter den Rentenbegriff fallen und somit im Rahmen des steuerlichen Sonderstatus residente não habitual „doppelt“ (wie die klassische Betriebsrente) steuerfrei bleiben. Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Ist der steuerliche Sonderstatus residente não habitual zeitlich befristet?

Der steuerliche Sonderstatus ist auf 10 Jahre befristet. Der Status wird ab dem Jahr erworben, in dem der Antrag gestellt wird, auch wenn über den Antrag erst im Folgejahr entschieden wird. Man kann allerdings beantragen, dass der Sonderstatus erst ab dem Folgejahr gelten soll. Natürlich setzt die Beibehaltung des Sonderstatus während der 10 Jahre voraus, dass man weiterhin in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig ist. Es besteht aber keine Pflicht, über den gesamten 10-Jahres-Zeitraum in Portugal steuerlich ansässig zu bleiben. Sollte der Begünstigte z. B. 1 Jahr aussetzen, kann er den Sonderstatus innerhalb der Zehn-Jahres-Frist wieder aufnehmen. Eine Verlängerung über die 10 Jahre hinaus sieht das Gesetz nicht vor.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rathenau & Kollegen, Portugal


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Alexander Rathenau

Beiträge zum Thema