Positives Urteil gegen GET:Fineo Finanzanalysen und Anlagekonzepte GmbH & Co. KG

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Im November dieses Jahres entschied das Landgericht Lübeck zugunsten einer Anlegerin. Sie erhält 19.800 € sowie Zinsen gegen die Rückübertragung der Gesellschaftsanteile des geschlossenen Fonds Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG zurück.

Die Anlegerin aus Schleswig-Holstein zeichnete den geschlossenen Fonds im Jahr 2006, nachdem ihr dieser durch einen Berater der GET:Fineo Finanzanalysen und Anlagekonzepte GmbH & Co. KG angedient wurde. Sie beteiligte sich mit 20.000 € an der Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG. Ziel der Anlegerin war eine konservative Anlage, um ein finanzielles Polster zu schaffen sowie das Geld sicher für ihre Kinder und deren Ausbildung anzulegen.

Das Landgericht Lübeck stellt in seinem Urteil fest, dass die Anlegerin nicht anlegergerecht beraten wurde. Die Anlage in einen geschlossenen Fonds, wie dem Reefer-Flottenfonds, ist mit einer Vielzahl von Risiken behaftet, wie beispielsweise dem Totalverlustrisiko. Hierüber hat der Berater die Anlegerin nach Ansicht des Gerichtes nicht ausreichend aufgeklärt.

Das Ergebnis des Verfahrens ist für den zuständigen Rechtsanwalt aus der Hamburger Niederlassung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ein schöner Erfolg für die geschädigte Mandantin.

Sie haben auch bei GET:Fineo Finanzanalysen und Anlagekonzepte GmbH & Co. KG geschlossene Beteiligungen gezeichnet und fühlen sich falsch beraten?

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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