POST vom BUNDESANZEIGER- VERLAG MUSTERSCHREIBEN TRANSPARENZREGISTER

  • 3 Minuten Lesezeit

HINWEIS: Bitte lesen Sie auch meinen Beitrag zum Thema hier auf anwalt.de. Nach aktueller Rechtslage dürfte die Gebührenerhebung für die Vorjahre  2017 bis 2020 rechtmäßig sein.

Die MUSTERSCHREIBEN sind eine Arbeitshilfe und entsprechend individuell auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen. KEINE HAFTUNG für Erfolgsaussichten. Keine Garantie.


MUSTER 1               Widerspruch gegen den Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters

SV Musterstadt

Musterstraße 1

00000 Musterstadt

Bundesanzeiger Verlag

Amsterdamer Straße 192

50735 Köln

Vorab über e-mail: gebuehr@transparenzregister.de

Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters

Az.:….

Bescheid vom ….

Sehr geehrte Damen und Herren !

Gegen den Bescheid vom ………. legen wir hiermit

W i d e r s p r u c h

ein.

Wir beantragen zugleich

A k t e n e i n s I c h t

und bitten um Übersendung eines Aktenauszuges ihrer Akte zu unserem bei ihnen geführten Aktenzeichen.

Anwaltliche Mandatierung behalten wir uns bei Fortgang der Sache ausdrücklich vor.

Sie haben

A u s k u n f t  
 ( Art. 15  DS- GVO )

zu geben über die von uns  in Ihrem DV- System gespeicherten Daten.

F r i s t :

………..  12.00 Uhr.

Woher haben Sie unsere Daten  ?

Wird binnen der gesetzten Frist Auskunft vollumfänglich und korrekt nicht gegeben, wird der ganze Vorgang an den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit weitergeleitet.

Nach erteilter Auskunft fordern wir  Sie bereits jetzt auf, sämtliche in Ihrem DV- System von uns gespeicherten  gespeicherten Daten zu

l ö s c h  e n

( Art. 17 D S – G V O )

Der Nachweis der Löschung ist uns  gegenüber beweiskräftig durch Urkundenbeweis – Löschungsprotokoll- zu erbringen bis

F r i s t :

…..  12.00 Uhr.

Sollten die v.g. Erklärungen binnen der gesetzten Fristen nicht vorliegen, erfolgen von hier weitere Schritte gegen Sie, u.a.

e i n e

F e s t s t e l l u n g s k l a g e

n a c h   § 256 ZPO.

Erklären Sie die Sache in Ansehung der geringen Forderung und des erhöhten Verwaltungsaufwandes  insgesamt für erledigt.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein !

Mit vorzüglicher Hochachtung

  • Unterschrift –

MUSTER 2               Antrag auf Gebührenbefreiung der Gebühren zur Führung im Transparenzregister  

SV Musterstadt

Musterstraße 1

00000 Musterstadt

Bundesanzeiger Verlag

Amsterdamer Straße 192

50735 Köln

Vorab über e-mail: gebuehrenbefreiuung@transparenzregister.de

Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters

Az.:….

Bescheid vom ….

Antrag auf Gebührenbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren !

Wir stellen hiermit

Antrag auf Gebührenbefreiuung  der Gebühren zum Transparenzregister

  1. für die seit Begründung des Transparenzregisters  entstandenen, nach unserer Sicht rechtswidrig erhobenen Gebühren
  2. für die Gebühren seit 2020 ff.

Begründung

Unseren VR- Auszug können Sie aus den ihnen bekannten Quellen, insbesondere aus www.handelsregister.de entnehmen. Wir sehen ernsthaft nicht ein , Ihnen einen VR- Auszug zu senden, wenn Sie uns hier bereits durch Registerdatenabgleich datenrechtlich „ erhoben“ haben.

Sollte dennoch der VR- Auszug dennoch erforderlich sein, erwarten wir eine entsprechende Nachricht ihrerseits.

Wir können vor dem Hintergrund der Bestimmungen der DS- GVO nicht nachvollziehen und ermessen, warum Sie von uns im Rahmen unseres Antrages einen Identitätsnachweis nach § 4 Abs. 2 Satz 2 TrGebV  verlangen.

Wir erachten dieses Begehr als rechtswidrig und als Eingriff  in das Grundrecht  auf informationelle Selbstbestimmung gem. Artt. 1,2 GG. Rechtlich wird das im Instanzenwege bis zum Bundesverfassungsgericht zu klären sein. Wir sind hier der Ansicht, dass der VR- Auszug ausreichen muss, auch wenn Sie sich diesen möglicherweise  in rechtlich bedenklicher Weise besorgt  haben.

Der aktuell gültige Freistellungsbescheid kann ggf. vorgelegt werden.Wir gestatten ihnen hier bereits jetzt eine entsprechende Anfrage bei unserem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt. Im Rahmen ihrer Datenabgleiche dürfte Ihnen das möglich sein. Wir sehen nicht ein, warum wir als „Ehrenamtliche“ in  „ Ansehung ihrer hohe Gebührenforderung“ ihre Arbeit machen sollen.

Teilen Sie uns darüber hinaus mit, woraus sich die Rechtsgrundlage Ihres Begehrs zur Vorlage des aktuellen gültigen Freistellungsbescheides ergibt ?

Machen Sie ihre Arbeit ordentlich und lassen Sie uns bitte zukünftig in Ruhe.

In unserem Verein wird „ kein Geld gewaschen“ im Sinne des GwG!!!

Mit vorzüglicher Hochachtung

  • Unterschrift –

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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