P&R-Anlegermilliarden im Feuer – schützen Sie Ihr Vermögen!

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Worum geht es?

P&R ist seit 1975 auf dem Markt und hat an Kapitalanleger sogenannte Direktinvestments an Containern als Kapitalanlagen verkauft. Die Erwerber werden selbst Eigentümer der Container und vermieten diese über eine Verwaltungsgesellschaft der P&R an diverse Reeder. Problematisch ist, dass im Kaufvertrag die Container nicht genau bezeichnet sind, sondern nur die Stückzahl und die Typenbezeichnung. 

Nach dem Verwaltungsvertrag, den die Anleger auch abgeschlossen haben, ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, die Container durch gleichwertige Container zu ersetzen. Die Mieten wurden durch die Verwaltungsgesellschaft eingezogen und an die Eigentümer verteilt. Nach meist kurzlaufenden Verträgen zwischen 3 und 5 Jahren sollte der Veräußerer die Container zurücknehmen. 

Die Direktinvestments sind nach dem Kleinanlegerschutzgesetz prospektpflichtig. Es gibt daher einen Prospekt, der auch gemäß § 11 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz in seiner jeweils aktuellen Form veröffentlicht wurde. Der erste Prospekt, der auch durch die BaFin genehmigt wurde, ist im Januar 2017 veröffentlicht worden.

Über welche Gesellschaften wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet?

P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH

P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH

P&R ContainerLeasing GmbH

Haften Sie als Eigentümer der Container persönlich und unbeschränkt?

Nein, Anleger haften nicht für Schulden der P&R. Aus dem Prospekt ergibt sich, dass der Rückkauf seitens der Emittentin (P&R Gesellschaft) nicht garantiert, sondern lediglich in Aussicht gestellt worden ist. In dem Prospekt heißt es, dass die Container nach Ende der Laufzeit zurückgekauft werden, wenn die Emittentin dem Anleger ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet. Aber als Eigentümer haften Sie für die finanziellen Verpflichtungen aus den Containern, also die Stand- und Lagergebühren, Unterhalt, Wartung und Versicherung.

Was ist für Sie als Eigentümer wichtig?

Sie haben einen Anspruch auf die Mietforderungen und es ist wichtig, dass die Mietforderungen, die Ihnen tatsächlich zustehen, durchgesetzt werden. Wir unterstützen Sie dabei. Dieses wird im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Derzeit sind vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Wenn die Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist es so, dass der Insolvenzverwalter Sie zur Anmeldung Ihrer Ansprüche auffordert. Problematisch ist in einem Insolvenzverfahren immer die Dauer der Verfahren und das diese Verfahren sehr viel Zeit und Geld verschlingen, sodass tatsächlich nicht viel oder wenig für die Anleger übrigbleibt.

Haben Sie weitere Ansprüche, als die die im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können?

Das kommt darauf an. Es können Schadensersatzansprüche bestehen gegen die Geschäftsleitung, Initiatoren, Wirtschaftsprüfer oder Gründer. Diese Ansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis. Diese Frist müssen Sie sich merken, denn nach Ablauf dieser sehr kurzen Verjährungsfrist können Sie Schadensersatzansprüche gegen diejenigen Personen und Verantwortlichen nicht mehr geltend machen, die unter Umständen für den „Containerkollaps“ einzustehen haben. 

Die Schadensersatzansprüche der Anleger sind immer einzelnen zu prüfen. Es handelt sich um Individualansprüche, nicht um Kollektivansprüche. Im Einzelfall ist zu prüfen, wann das Investment getätigt wurde, auf der Grundlage welches (oder überhaupt eines) Verkaufsprospektes erworben wurde, ob es Beratungsgespräche gab, die anhand des Verkaufsprospektes geführt wurden oder ob über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurde, ob der Verkaufsprospekt fehlerhaft ist und viele andere Fragen mehr.

Noch Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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