P&R Container-Insolvenz: Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

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Insolvenzverwalter Jaffé fordert von den Anlegern der P&R Container früher gezahlte Ausschüttungen zurück. Mit welchen Argumenten können Anleger die Rückforderung der Ausschüttungen zurückweisen und müssen sie die Ausschüttungen zurückzahlen?

Anleger erhalten Schreiben von Jaffé

Anleger der P&R Container-Gruppe bekommen von Insolvenzverwalter Jaffé Schreiben zugesandt, in denen sie zur Rückzahlung vergangener Ausschüttungen aufgefordert werden. Dies ist nicht wirklich überraschend. Die Frage der Rückzahlung der Ausschüttungen war von Anfang an ein Thema, das von Experten diskutiert und erwartet wurde. In den Gläubigerversammlungen der P&R-Gruppe im Oktober 2018 antwortete Jaffé ausweichend auf die Frage, ob denn die Ausschüttungen wegen der erwiesenen Scheingeschäfte zurückgezahlt werden müssen.

Alles nur Scheingeschäfte?

Bekanntlich haben die Initiatoren der P&R-Gruppe Verkaufsverträge über rund 1,6 Millionen Container abgeschlossen. Als nach der Insolvenz der P&R Container im Frühjahr 2018 eine Bestandsaufnahme gemacht wurde, stellte der Insolvenzverwalter fest, dass nur 600 000 Container vorhanden waren. Mithin waren fast 2/3 aller Kaufgeschäfte nur fiktiv. Tatsächlich haben viele Anleger keine Container erworben, konnten Sie deshalb auch nicht vermieten und zurückverkaufen.

Müssen Ausschüttungen zurückgezahlt werden?

Bei mindestens bei 2/3 der Kaufverträge liegen Scheingeschäfte vor. Grundsätzlich müssen Ausschüttungen aus Scheingeschäften zurückgezahlt werden. Im vorliegenden Falle der P&R Container gibt es aber eine ganze Reihe von Besonderheiten, mit der man die Rückforderung der Ausschüttungen verweigern kann. Es kann den Anlegern der P&R Container deshalb nur geraten werden, den Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters nicht Folge zu leisten, bevor sie nicht anwaltlichen Rat eingeholt haben.

Resch Rechtsanwälte – Anlegerschutz seit 1986

„Wenn Sie Anleger der P&R-Gruppe sind und aufgefordert werden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, rufen Sie an. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles,“ bietet Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte den Anlegern der P&R-Gruppe an.


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