P&R-Gesellschaften: Verjährungsverzicht und Vergleich im Video kurz erklärt

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Anleger der deutschen P&R-Gesellschaften erhalten Post von den Insolvenzverwaltern. Der bloße Umfang schreckt bereits ab. Aber nicht nur der Umfang ist für normale Anleger abschreckend, auch der Inhalt ist inhaltlich schwere Kost. 

Im Kern geht es um zwei Punkte: Zum einen sollen mittels eines Vergleiches neue Forderungsanmeldungen vorgenommen werden. Des Weiteren sollen die Anleger einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären, der sich auf die in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen und eine darauf gerichtete Anfechtung – also die Geltendmachung der Rückzahlung durch die Insolvenzverwalter – bezieht. 

Im Rahmen des Vergleiches sollen die Anleger erklären, dass sie keine Ansprüche gegen die übrigen deutschen P&R-Gesellschaften und die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance Corp (P&R E&F) geltend machen. Gleichzeitig sollen die Anleger erklären, dass sie die Verwertung der Container in der Schweiz nicht stören. 

Hier sollten Anleger hellhörig werden: Da die Insolvenzverwalter immer wieder betonen, dass es gar keine Ansprüche insbesondere gegen die P&R E&F gibt, ist es sehr verwunderlich, dass die Anleger gleichwohl erklären sollen, keine Ansprüche gegen diese geltend zu machen. Nach unserer Auffassung geht es auch gar nicht darum, die Verwertung der Container in der Schweiz zu stören. 

Erfahren Sie in nachfolgendem Video, warum die Sie als Anleger gleichwohl diese Vereinbarung nicht ohne Weiteres unterschreiben sollten bzw. was das im Ergebnis bedeuten kann. 

Für unsere Anleger werden wir auf eine Absicherung hinwirken. Für alle anderen Anleger stehen wir gern für Rückfragen zur Verfügung. Hierzu haben wir auch unseren kostenlosen Newsletter eingerichtet, mit dem wir über die aktuellsten Entwicklungen berichten. 

Göddecke Rechtsanwälte


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