P&R-Insolvenzverwalter macht außergerichtlich Rückforderungsansprüche geltend!

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Die P&R-Insolvenzverwalterkanzlei hat aktuell damit begonnen, von P&R-“Altanlegern“ außergerichtlich die Rückzahlung erhaltener Auszahlungen zu fordern. In den unserer Kanzlei vorliegenden Anspruchsschreiben fordert der Insolvenzverwalter unter konkreter Bezifferung sowohl die Mietauszahlungen der vergangenen vier Jahre als auch die Auszahlung des Container-Rückkaufswerts zurück.

Es wird vonseiten des Insolvenzverwalters behauptet, dass aufgrund der enormen Container-Bestandslücke sowie aufgrund der fehlenden Bestimmtheit der verkauften Container von den P&R-Anlegern kein Eigentum an den nur vermeintlich vorhandenen Containern erworben werden konnte. Vor diesem Hintergrund seien Auszahlungen, die von der jeweiligen P&R-Vertriebsgesellschaft vorgenommen wurden, ohne eine Gegenleistung erbracht worden.

Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass hinsichtlich der Frage, ob in der Vergangenheit geleisteten Auszahlungen an die Insolvenzmasse zurück zu gewähren sind, bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert. Da der Sachverhalt „komplexe Rechtsfragen“ aufwerfen würde, wird den betroffenen „Altanlegern“ geraten, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.

Auch die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt denjenigen P&R-“Altanlegern“, die aktuell eine Zahlungsaufforderung des P&R-Insolvenzverwalters erhalten, die geforderte Summe nicht ohne anwaltliche Überprüfung und Beratung zu bezahlen.

P&R-“Altanleger“, die eine Überprüfung der Zahlungsaufforderung und weitere Informationen hierzu wünschen, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts „P&R-Zahlungsaufforderung“ auf der Internetseite www.dr-greger.de/kontakt/ bzw. unter der E-Mail-Adresse container@dr-greger.de bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.


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