Prämiensparen: BGH stärkt Sparern den Rücken

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Musterfeststellungsklagen Prämiensparverträge

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut bestätigt, dass Sparer Anspruch auf Zinsnachzahlungen aus ihren Prämiensparverträgen haben, da die Banken oder Sparkassen die Zinsen zu niedrig berechnet haben.

In seinem jüngsten Urteil vom 24. Januar 2023 (Az.: XI ZR 257/21) bestätigte der BGH seine Rechtsprechung vom 06. Oktober 2021 (Az.: XI ZR 234/20), mit der er festgestellt hatte, dass Klauseln in langlaufenden Sparverträgen mit variablen Zinssatz, die es den Kreditinstituten ermöglichten, den Zinssatz einseitig und weitgehend nach eigenem Ermessen anzupassen, unwirksam sind. Der BGH betonte bereits im Oktober 2021, dass die Zinsanpassungen von der beklagten Sparkasse monatlich und unter Beibehaltung des anfänglichen relativen Abstands des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz (Verhältnismethode) vorzunehmen sind.

Im jetzt entschiedenen Fall hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, die seit Anfang der 1990er Jahre Prämiensparverträge mit einer variablen Verzinsung abgeschlossen hatte, die ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach - bis zu 50% der jährlichen Spareinlage ab dem 15. Sparjahr - gestaffelte verzinsliche Prämie vorsahen. Der BGH hat nunmehr das angefochtene Musterfeststellungsurteil des OLG Dresden aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OLG Dresden zurückverwiesen. In diesem Zusammenhang hat der BGH ausgeführt, dass es bei dem Konzept der auf ein langfristiges Sparen angelegten Sparverträge interessengerecht sei, als Referenz für die Verzinsung der Spareinlagen einen Zinssatz oder eine Umlaufrendite mit langer Fristigkeit heranzuziehen. Bei der Bestimmung des Referenzzinssatzes hat das OLG Dresden außerdem zu berücksichtigen, dass es sich bei den Sparverträgen um eine risikolose Anlageform handelt.

Die jüngste Entscheidung des BGH wird von den Gerichten auch in den von unserer Kanzlei für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geführten Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Nürnberg, die Stadtsparkasse München und die Saalesparkasse zu berücksichtigen sein.

Im Musterfeststellungsverfahren gegen die Saalesparkasse hat das zuständige OLG Naumburg für den 8. Februar 2023 eine Entscheidung angekündigt.

Foto(s): Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


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