Prämiensparverträge: Sparer müssen jetzt ihre Ansprüche gegen Verjährung sichern!

  • 2 Minuten Lesezeit

01.10.2021

„Die BaFin greift durch“ meldete die Tagesschau am 21.06.2021: „Prämiensparverträge versprachen Sparern lange das große Geld. Doch in der Niedrigzinsphase korrigierten viele Banken die versprochenen Gewinnzusagen nach unten. Jetzt greift die BaFin ein - im Sinne der Kunden.“

Die Verpflichtung

Tatsächlich verpflichtete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kreditinstitute mit ihrer am 21. Juni 2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Kreditinstitute müssen ihre Kunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen informieren und Zinsen nachzahlen“.

Die Verweigerung

Doch mehr als 1.100 Kreditinstitute legten Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung ein und verweigern aufgrund der aufschiebenden Wirkung dieser Rechtsbehelfe bis zur verwaltungsgerichtlichen Klärung die ihnen mit dieser Verfügung auferlegten Pflichten.

Die Verjährung

Mit ihrem „Spiel auf Zeit“ nötigen die Kreditinstitute ihre Prämiensparkunden zum Handeln. Denn in der Zeit bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung, ob die Auflagen der BaFin Bestand haben, können individuelle Ansprüche der betroffenen Sparer auf eine ordnungsgemäße Verzinsung verjähren. Um das sicher zu vermeiden, sollten Prämiensparer einen Anwalt konsultieren. Unser Angebot:

Erstberatung zur Zinsnachzahlung und Vermeidung der Verjährung

Sollten auch Sie nach der Allgemeinverfügung der BaFin mit einer Zinsnachzahlung rechnen, aber Ihr Kreditinstitut ist nicht bereit zu zahlen oder meldet sich nicht, bieten wir Ihnen eine Einschätzung an, um zu klären, was wir für Sie tun können. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen wollen.

Mit Kompetenz und Konsequenz zum Erfolg für unsere Mandanten

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit rechtswidrigen Praktiken der Kreditinstitute. Wir haben nicht nur in hunderten von Einzelverfahren unsere Mandanten erfolgreich vertreten, sondern auch Grundsatzurteile für alle Bank- und Sparkassenkunden erstritten. Die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ betitelte deshalb Fachanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen als einen „Anwalt der Bankkunden“, der äußerst erfolgreich die Rechte von Verbrauchern durchsetzt.

Bezeichnungen der Prämiensparverträge (Auswahl)

• Bonusplan (Volks- und Raiffeisenbank)

• Prämiensparen flexibel (Sparkasse)

• VorsorgePlus (Sparkasse)

• Vorsorgesparen (Sparkasse)

• Vermögensplan (Sparkasse)

• VRZukunft (Volks- und Raiffeisenbank)

• Vorsorgeplan (Sparkasse)

• Scala (Sparkasse)


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