Prakti.com - € 815,00 Abmahnung Waldorf Frommer

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Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer derzeit den unerlaubten Tauschbörsenhandel des Film "Prakti-com" ab. Betroffene werden aufgefordert € 815 zu bezahlen und eine strafbefreiende Unterlassungserklärung abzugeben.

Illegaler Upload von „Prakti.com"

Prakti.com ist eine amerikanische Komödie, die erstmals im Juni 2013 in den Kinos lief. Zwei Mittvierziger, gespielt von Vince Vaughn und Owen Wilson, finden darin während eines Praktikums bei Google ihr berufliches Glück. Der Konzern präsentiert sich prächtig in bonbonbunten Farben, was Regisseur Shawn Levy mehrfach die Kritik einbrachte er habe einen Werbefilm erschaffen. Anschlussinhabern, die abgemahnt wurden, wird vorgeworfen den "Prakti.com" in einer Internet-Tauschbörse rechtswidrig zum Upload angeboten zu haben. 

Ist die Abmahnung wegen „Prakti.com“ gerechtfertigt?

Das kommt darauf an. Zweifellos wurde der Film illegal tauscht. Es besteht daher die begründete Annahme, die Abmahnung sei rechtens. Die Forderung der Kanzlei Waldorf Frommer setzt sich zusammen aus € 600 Schadensersatz für den Mandanten und € 215 anfallende Rechtsanwaltsgebühren und ist ihrer Höhe nach nicht zu beanstanden.

Haftet der Anschlussinhaber überhaupt? 

Die entscheidende Frage jedoch ist: wer hat den Film angeboten? Betroffene sollten prüfen, wer am bezeichneten Tag den Anschluss genutzt hat. Vor allem in Mehrpersonenhaushalten mit einem Partner, Kindern oder weiteren Mitbewohnern, ist die Täterfrage zu klären. In Betracht kommen auch Besucher oder Gäste mit Smartphones. War ein anderer der Täter, haftet der Anschlussinhaber lediglich als Störer. Hat er seinen Gastnutzern illegales filesharing untersagt, entfällt sogar eine Störerhaftung.

Wie soll ich gegen die „Prakti.com“-Abmahnung vorgehen?

In ihrem Interesse: Beauftragen Sie keinen Rechtsanwalt, der keine vertieften Kenntnisse im Urheberrecht hat. Kollegen aus anderen Fachbereichen raten oft zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, ohne Prüfung des konkreten Einzelfalls. Ein fataler Fehler. Jede Unterlassungserklärung beinhaltet ein Schuldeingeständnis, daher sollte sie nur abgegeben werden, wenn dies nach vorheriger Prüfung notwendig erscheint.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Abgemahnte vertreten. Ziel der Verteidigung ist, je nach Sach- und Rechtslage, die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Unterlassungserklärung.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir Ihren Fall und entscheiden dann das weitere Vorgehen. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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