Preos Global Office Real Estate & Technology ist insolvent!

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Insolvenz der Preos Global Office Real Estate & Technology

Die Preos Global Office Real Estate & Technology hat Insolvenz beantragt, und das Amtsgericht Leipzig hat das vorläufige Insolvenzverfahren mit Rechtsanwalt Rainer Bähr als vorläufigem Insolvenzverwalter eingeleitet.

Für Privatanleger, die Kapital in die insolvente Aktiengesellschaft investiert haben, gibt es Handlungsempfehlungen, um potenziellen Schaden zu minimieren.

Dazu zählt die fristgerechte Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter, wobei die Nachrangklausel gemäß § 39 InsO und ihre Gültigkeit überprüft werden sollte.

Bei Falschberatung durch Anlagevermittler oder -berater bestehen zudem Schadensersatzansprüche, die durchgesetzt werden können, sofern umfangreiche Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten vernachlässigt wurden.

Die rechtliche Beratung wird dringend empfohlen, bei welcher unsere Kanzlei Unterstützung in Form von Vertragsprüfung, unverbindlicher Kontaktaufnahme und detaillierter Kostenklärung anbietet.

Für eine Erstberatung und darüber hinausgehende Unterstützung kontaktieren Sie uns über das bereitgestellte Formular oder telefonisch.

 

Die Insolvenz einer Aktiengesellschaft stellt Privatanleger vor erhebliche Herausforderungen. Durch die richtige Vorgehensweise bei der Forderungsanmeldung und die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler oder -berater können Sie versuchen, zumindest einen Teil Ihres Kapitals zurückzuerhalten. Es ist empfehlenswert, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren.



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Unsere Leistungen im Überblick:

  • Unverbindliche Kontaktaufnahme: Senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen ohne Verpflichtung zu.
  • Erstberatungspauschale: Die Pauschale wird vollständig auf zukünftige Tätigkeiten angerechnet.
  • Vertragsprüfung: Wir prüfen Ihre Verträge gründlich und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
  • Kostentransparenz: Wir erläutern Ihnen alle entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung detailliert.
  • Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherung: Kostenlose Erstellung einer Deckungsanfrage bei bestehender Rechtsschutzversicherung.

Setzen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie kompetent in allen rechtlichen Fragen.


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Foto(s): istpckphotos


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