PrimeInvests – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Anleger sollten keine Kapitalanlagen über die Handelsplattform PrimeInvests durchführen. Die entsprechende Handelsplattform wirbt im Internet auf ihrer Homepage unter der Domain primeinvests.eu damit, dass Anleger über die Handelsplattform mit Devisen (Forex) und mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten, wobei auch der Handel mit Kryptowährungen möglich wäre.
Laut den Angaben auf der Webseite der Firma PrimeInvests ist diese unter einer schweizer Telefonnummer sowie unter der Emailadresse: support@primeinvests.co erreichbar. Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass sich die Büroräume der Firma PrimeInvests in der Schweiz unter der Adresse: Kanton Luzern, Allee 1B, 6210 Sursee, Schweiz, befinden würden.
Überprüft man den Internetauftritt der Firma PrimeInvests näher, dann kann man Anlegern grundsätzlich nur empfehlen, keine Anlagegeschäfte über die Firma PrimeInvests durchzuführen.
Gegen eine Kapitalanlage sprechen unterschiedliche Gesichtspunkte:
Beispielsweise fehlt das gesetzlich vorgeschriebene, rechtsverbindliche Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma PrimeInvests.
Einem Anleger wird auch nicht mitgeteilt, unter welcher Rechtsform die Firma PrimeInvests agiert und in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist.
Auch eine Betreibergesellschaft – entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten – wird nicht benannt.
Außer einer kurzen Risikowarnung in der Fußzeile auf der Homepage findet sich keine ausführliche schriftliche Risikoaufklärung auf der Homepage. Bei den vorgenannten Handelsgeschäften im Bereich des Forex-Handels und des Handels mit Differenzkontrakten bzw. beim Kryptowährungshandel handelt es sich um hochriskante und spekulative Handelsgeschäfte.
Im Übrigen findet sich auch nirgends auf der Homepage der Firma PrimeInvests ein Hinweis darauf, ob eine Genehmigung einer staatlichen Finanzaufsichtsbehörde für die Firma PrimeInvests vorliegt, entsprechende Handelsgeschäfte anzubieten. Seriöse Internethandelsplattformen, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen – eine solche Genehmigung ist zwingend erforderlich – benennen üblicherweise die Finanzaufsichtsbehörde, die ihnen die Genehmigung erteilt hat und die Registrierungsnummer, unter der sie seitens der entsprechenden Behörde registriert wurden.
Sämtliche vorgenannten Angaben fehlen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – erteilte der Firma PrimeInvests jedenfalls keine Genehmigung, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland über die Handelsplattform anzubieten und für deutsche Anleger entsprechende Handelsgeschäfte abzuwickeln.
Soweit die Firma PrimeInvests deshalb in Deutschland agiert und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abwickelt, verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Sie handelt deshalb in Deutschland unerlaubt und unreguliert.
Anleger sollten nur mit Plattformen Handelsgeschäfte machen, die reguliert sind und die über eine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde verfügen.
Anleger, die bei der Plattform PrimeInvests investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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