Privatverkauf oder schon gewerblich ? Abmahnung durch Herrn Thomas von Haugwitz

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Im Auftrag von Herrn Thomas von Haugwitz spricht Herr Rechtsanwalt Lutz Schröder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblich wettbewerbswidrigen Privatverkaufs bei eBay aus, obwohl das Angebot gewerblichen Charakter habe. 

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Streitwert von 7.500,- € gefordert, was mit 612,80 € netto zu Buche schlägt.

Bin ich schon gewerblicher Verkäufer ? Abgrenzung im Einzelfall

Die Abgrenzung, wann redlicher Privatverkauf oder schon geschäftsmäßiges Handeln vorliegt, ist stets im Einzelfall zu prüfen.

Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform wie eBay solchermaßen im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2009, 871 – Ohrclips). Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, an das im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt lediglich eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben.

Eine solche Betätigung liegt nahe, wenn ein Anbieter auf Internet-Plattformen wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch mit neuen Gegenständen handelt (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auflage, § 2 Rdn. 23). Auf Dauer angelegt und damit planmäßig ist die Tätigkeit, wenn sie nicht bloß gelegentlich erfolgt, also sich nicht in gelegentlichen Geschäftsakten erschöpfen soll. Anhaltspunkte für eine unternehmerische Tätigkeit sind wiederholte, gleichartige Angebote ggf. auch von neuen Gegenständen und häufige Bewertungen (”Feedbacks”) (Köhler/Bornkamm UWG, 34. Auflage 2016, § 2 Rn. 23; BGH – Ohrclips – a.a.O., BGH GRUR 2008, 702 – Internet-Versteigerung III; BGH NJW 2007, 2636 – Internet -Versteigerung II).

Sie haben eine Abmahnung im Auftrag des Herrn Thomas von Haugwitz erhalten ?

Wir raten im Falle einer Abmahnung durch Herrn Thomas von Haugwitz unbedingt:

  • Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen
  • Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.

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