Erneut: Abmahnung von Thomas von Haugwitz über Rechtsanwalt Lutz Schroeder

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung von Thomas von Haugwitz über Rechtsanwalt Lutz Schroeder zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Bei dem weiteren hier vorliegenden Abmahnschreiben handelt es sich wieder um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

In dem Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner als Händler auf der Internetplattform eBay Lego-Artikel zum Kauf anbietet. Sodann wird gegenüber dem Abgemahnten darauf hingewiesen, dass dieser auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Lego-Artikel anbiete und hierbei als privater Anbieter auftrete.

Im Weiteren wird erläutert, dass die Verkaufstätigkeit des Abgemahnten alle Kriterien erfülle, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat. Hierzu wird ausgeführt, dass eine gewerbliche Tätigkeit dann vorliegt, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden. Sodann wird gegenüber dem Abgemahnten unter Bezugnahme auf die Anzahl der Verkäufe und der Anzahl der Angebote der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete und dass seine Tätigkeit in Wirklichkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sei. 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro erstatten.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auch dann ernst nehmen, wenn Sie der Meinung sind, Ihre Verkäufe seien tatsächlich privat. Leider sind die Maßstäbe in der Rechtsprechung insoweit zum Teil sehr streng.

Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung ein flexibles Vertragsstrafeversprechen vor und ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Thomas von Haugwitz über Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema