Probezeit

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Beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins wird dieser nur „auf Probe" erteilt, und zwar beträgt die Probezeit 2 Jahre. Welche Konsequenzen haben Verkehrsverstöße während dieses Zeitraums?

Nach dem ersten Verkehrsverstoß wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verdoppelt. Während einer 9-stündigen Nachschulung und einer Fahrprobe werden Auffälligkeiten erörtert und Wege zur Vermeidung aufgezeigt, und zwar gegen eine Gebühren von 200,-- €. Ein besonderes Aufbauseminar wird angeordnet, wenn der Verstoß auf Alkohol oder Drogen beruhte. Kommt ein weiterer Verstoß hinzu, erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit der Anregung einer freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten. Beim dritten Verstoß wird der Führerschein automatisch eingezogen und frühestens nach 3 Monaten wieder erteilt.

Bei Verstößen während der Probezeit sollte der Fachanwalt für Verkehrsrecht im Interesse des Mandanten versuchen, eine Geldbuße unterhalb der Eintragungsgrenze von 40,-- € zu erreichen, also 35,-- €, damit der Verstoß nicht im Verkehrszentralregister eingetragen wird.


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