Probit Investments – Betrugsgefahr!
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Auf seiner Webseite hat sich die Plattform Probit Investments als ein internationales Finanzunternehmen vorgestellt, das zu Investitionszwecken gegründet wurde und dass man den Handel auf dem Finanzmarkt durch ein hochprofessionelles Team von Händlern, die Handelsstrategien durch ihre Fähigkeiten, Techniken, Fachwissen und Erfahrung entwickeln, spezifiziert habe.
Auch wurde auf der Homepage probitinvestment.net damit geworben, dass die Plattform absolut legale Tätigkeiten im juristischen Bereich ausüben würde und man zertifiziert sei, um Investitionsgeschäfte zu betreiben und man legal und sicher sei.
Auch wenn dies vertrauenserweckend klingt, sollten Anleger derartigen Aussagen nicht trauen.
Für Investoren sollten über Probit Investments insbesondere Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen möglich sein.
Denn zu Probit Investments Warnung der FCA
Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass Probit Investments über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.
Probit Investments auch ohne Erlaubnis der BaFin
Das Angebot von Forex-Geschäften stellt in Deutschland einen Eigenhandel als Wertpapierdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar. Dafür benötigen die Verantwortlichen einer Plattform aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Auch wer Kryptowerte-Dienstleistungen, wie einen Handel in Kryptowerten, anbietet, muss nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) eine Genehmigung der BaFin vorweisen können.
Probit Investments hat aber keine Lizenz der BaFin.
Weitere Anhaltspunkte für Betrug bei Probit Investments
Soweit Probit Investments behauptet, dass man zertifiziert sei, um Investmentgeschäfte auszuführen, werden Anleger im Hinblick auf die fehlenden Lizenzen von Aufsichtsbehörden in die Irre geführt.
Auch hatte die Webseite kein Impressum mit Angaben zu den Verantwortlichen.
Auf ein Betrugsmodell deutet auch hin, dass die Webseite nach Erscheinen der Warnung der FCA abgeschaltet ist.
Auch war die Homepage erst vor circa fünf Monaten unter Einsatz eines Anonymisierungsdienstes registriert worden, wodurch die Betreiber versuchen, die Aufdeckung ihrer Identität zu erschweren.
Optionen für Anleger von Probit Investments
Die aufgezeigten Umstände belegen, dass Probit Investments im Hinblick auf den Anlegerschutz als hoch risikoreich zu bewerten ist. Anleger, die bereits Kapital auf der Plattform angelegt haben und nun in Schwierigkeiten geraten sind, sollten umgehend professionelle anwaltliche Hilfe suchen. Dabei ist eine eingehende Prüfung zu möglichen Schadensersatzansprüchen erforderlich und es müssen auch strafrechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die in der Beratung von Geschädigten von Onlinehandelsplattformen spezialisiert ist, bietet Ihnen eine fundierte und zielgerichtete Beratung an. Falls Sie bei Profit Investments oder anderen unseriösen Plattformen einen Schaden erlitten haben, unterstützen wir Sie, um rechtliche Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat umfangreiche Erfahrungen in Fällen von unseriösen Plattformen und Anlagebetrug und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Den angeblichen Vorteilen, die auf der Webseite von Profit Investments beschrieben sind, stehen hohe Risiken gegenüber. Die mangelnde Lizenz der Bafin, die unklaren Unternehmensstrukturen und die fehlende Regulierung durch internationale Aufsichtsbehörden deuten darauf hin, dass Anleger hier Opfer einer unseriösen Plattform geworden sind.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 29.04.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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