Probleme mit Debitkarten

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Zahlungsprobleme mit Debitkarten

Das Bankenwesen wird aufgrund der zunehmenden Digitalisierung des Marktes immer komplexer und vernetzter. Auch Banken sind aufgrund vieler Veränderungen von Seiten ihrer Servicepartner gehalten, ihre Prozesse zu optimieren oder gänzlich umzustellen. Oft geschieht beides allerdings zu deren Leidwesen auf dem Rücken der Kundschaft.

Viele Kunden wundern sich derzeit, warum sie im Umtausch für ihre abgelaufene EC-Karte (Girocard) keine neue EC-Karte, sondern eine sog. Debit-Karte von Fremdanbietern erhalten. Fritsch: „Das ist erst einmal korrekt, denn der bisherige Anbieter hinter der Bezahlfunktion (Mastercard) hat die Bezahlfunktion – Maestro genannt – eingestellt.  Für bereits im Umlauf befindliche Girocards bleibt die Bezahlfunktion bis zum Ablauf der Kartengültigkeit allerdings noch erhalten. In vielen Fällen wird man aber den Banken fehlende oder unzureichende Informationspraktiken vorwerfen können. Hinzu kommt, dass die Entscheidung von Mastercard schon lange in der Branche bekannt ist und deswegen Kunden viel früher hätten aufgeklärt werden müssen, statt diesen nun einfach nur eine Debit-Karte zu schicken verbunden mit dem Hinweis, es bliebe ja alles beim alten und im Übrigen wird es noch besser. Kunden, welche die neue Debit-Karte bereits erhalten haben, sollten daher nicht den Fehler begehen das Ganze als kostenlosen Service zu werten, sondern auf Empfehlung der Verbraucherzentrale auch aus mögliche Überraschungen gefasst sein: Denn eine fremdanbieter-Debitkarte ist in Wahrheit weder ein vollständiger Ersatz einer EC-Card noch eine vollwertige Alternative zu einer Mastercard.“

Eine Debitkarte belastet das Konto sofort oder zeitnah nach der Nutzung – so wie es bisher bei der Girocard auch der Fall ist bzw. bald endgültig war. So gibt eine Debitkarte – auch wenn Sie wie eine „echte Kreditkarte“ aussieht, - tatsächlich keinen Kredit bis zum Monatsende, wie von der Master- und Visacard gewohnt.

Rechtsanwalt Fabian Fritsch ist als Jurist auf Probleme mit Girokonten fokussiert, er warnt: „Eine Debitkarte ist nicht mit einer Girokundenkarte zu verwechseln, da geht es teils um ganz andere Themen, Verantwortlichkeiten und juristische Eingriffsmöglichkeiten!“ Und weiter: „Zwar könnten die Banken theoretisch weiterhin Girokarten ausgeben und statt der eingestellten Maestro-Funktion von Mastercard die Bezahlfunktion mittels V-Pay von VISA realisieren. Der VISA-Dienst V-Pay kam bisher vorwiegend bei Girocards von Genossenschaftsbanken zum Einsatz, während Sparkassen Maestro von Mastecard für ihre Girokarten nutzten. Experten gehen aber davon aus, dass auch VISA den hauseigenen Dienst V-Pay auf kurz oder lang ebenso einstellen und  stattdessen nur noch Debit-Kreditkarten ausgeben wird.“

Dass definitiv Probleme aufpoppen, beweist die Statistik der Verbraucherzentralen, die jetzt in einem aktuellen Bericht vorgestellt wurde: Beschwerden häufen sich! 1.745 Personen hatten sich in den ersten 6 Monaten 2023 gemeldet.  Ramona Pop, Vorstand beim Bundesverband der Verbraucherzentrale.: "Vor allem in Geschäften innerhalb Deutschlands, im Hotel, im Ausland oder um Bargeld an der Ladenkasse zu erhalten, sind die neuen Debitkarten mitunter nicht akzeptiert worden“.

Besonders ärgerlich: Behörden oder sonstige Zahlstellen im öffentlichen Raum sind zunehmend dazu übergegangen, „Kartengeld“ nicht nur zu akzeptieren, sondern auch zu verlangen. Gerade in diesem Umfeld werden Debitkarten vielfach nicht akzeptiert. Probleme mit der Altersverifikation beim Zigarettenkauf oder die auftretenden Schwierigkeiten bei der Nutzung der Karte an Fremdautomaten vervollständigen das Bild. Es gab bereits Fälle, in denen Debitkartenbesitzern der Zugang zum Automaten verweigert wird, weil sich die Tür zum Serviceraum nach Einstecken einer Debit-Karte in den Kartenleser am Eingang nicht öffnet.

Rechtsanwalt Fritsch: „Banken arbeiten mit dem Versprechen, dass mit der Debitkarte nicht nur der gewohnte Standard erreicht wird, sondern dass es weitere Vorteile gibt! Beides stimmt bisher mit den Erlebniswelten in der Realität nicht überein und Kunden sollten sich das nicht gefallen lassen!“

Insbesondere, wenn mit dem ärgerlichen Ausfall der Bezahlmöglichkeit Schäden entstehen, sollte die Bank in die Verantwortung genommen werden. Laut Fritsch sollte hier nicht akzeptiert werden, dass Banken die Probleme auf ihre Dienstleister abwälzen. Nach Meinung der Verbraucherzentralen beruhen viele Ärgernisse auf falschen Informationen, da Kunden vielfach davon ausgehen „Meine Karte kann das!“ und dann geht es doch nicht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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