Probleme mit der Postbank

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Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe nimmt in der Tagesschau vom 22.07.2023 Stellung zu Problemen mit der Postbank, die Teil der Deutsche Bank AG ist. Hintergrund des Berichts in der Tagesschau war, dass Kunden nicht an ihre Konten kommen, weil diese gesperrt wurden oder Überweisungen erfolgten, die die Kunden nicht selbst getätigt haben, und die Postbank den Betrag nicht unverzüglich erstattet hat bzw. nicht reagiert.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe zur Rechtslage

„Erfolgen nicht autorisierte Zahlungen von einem Konto bei einer Bank oder Sparkasse, und der Kunde meldet dies seinem Kreditinstitut, muss die Bank oder Sparkasse bis zum Ende des nächsten Geschäftstages das Konto wieder auf den alten Stand bringen und die nicht autorisierten Zahlungen ausbuchen,“ so Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe. So sieht es das Gesetz vor und auch die Vorgabe der Europäischen Union.

Oft erfolgt dies aber nicht und auch die Antworten der Banken und Sparkassen erfolgen nur sehr schleppend oder gar nicht. Wenn Antworten erfolgen, wird den Kunden von den Kreditinstituten oft vorgeworfen, sie hätten sich grob fahrlässig verhalten und seien selbst daran schuld, statt das Konto bis zum nächsten Geschäftstag wieder auszugleichen.

Erste Hilfe bei Betrug im Online-Banking

Sollten auch Sie Opfer von Betrug beim Online-Banking sein, sperren Sie sofort die betroffenen Konten bzw. Karten bei Ihrer Bank oder unter der zentralen Telefonnummer zur Sperrung 116 116.

Das gilt auch, wenn noch gar kein Geld von ihren Konten abgeflossen ist, sie aber im Internet Daten zum Einloggen für das Online-Banking eingegeben haben, ohne dass sie zu ihrem Online-Banking kamen. Denn dann hat möglicherweise ein Täter schon ihre Daten abgefischt und bereitet die Plünderung ihres Kontos vor.

Erstatten Sie auch unverzüglich, möglichst noch am selben Tag, Anzeige bei der Polizei.

Auch sollten Sie sofort ein Gedächtnisprotokoll über die Vorkommnisse mit Zeitangaben verfassen und sämtliche SMS oder E-Mails auszudrucken, damit sie den Vorgang belegen können.

Wenn Sie daher den Fall Ihrer Bank oder der Polizei schildern, stellen Sie keine Vermutungen an, sondern schildern Sie nur das, was sie wissen. Denn die Bank oder Sparkasse wird alles, was Sie ihr oder der Polizei gegenüber äußern, gegen Sie verwenden.

Am besten sofort mit einem Anwalt sprechen

Nach Erfahrungen von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte argumentieren Banken oft damit, dass ihr Banking-System praktisch absolut sicher und nicht überwindbar sei bzw. die Kunden grob fahrlässig gehandelt haben müssten.

Dabei verwenden Banken und Sparkassen alles, was die Kunden ihnen mitteilen oder bei der Polizei ausgesagt haben, gegen ihre Kunden. Am besten ist es daher, vorher mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.

Wenn die Bank sich weigert, den Betrag zu erstatten

Viele Banken antworten nicht oder erst nach vielen Wochen und lehnen dann die Erstattung ab, meist mit der Begründung, der Kunde hätte die Zahlungen autorisiert oder sich grob fahrlässig verhalten.

Wir empfehlen: Beschweren Sie sich in jedem Fall bei der Aufsichtsbehörde BaFin und schildern sie dort ihren Fall. Denn das Gesetz sieht vor, dass in der Regel die Bank oder Sparkasse den Schaden zu tragen hat und nicht Sie! 

Teilweise hilft es, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde und die Bank oder Sparkasse übernimmt dann den Schaden. Wenn auch dies nicht hilft, bleibt nur ein Gerichtsverfahren.

Gerichtsverfahren können teuer werden, für Sie aber auch für die Bank oder Sparkasse. Entsprechend muss man abwägen, ob man dieses Risiko eingehen will. Wie der Fall beim Landgericht Kiel von Rechtsanwalt Husack gezeigt hat, kann sich eine Klage aber auch auszahlen.

Hilfreich ist dabei immer, wenn der Kunde über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die das Kostenrisiko auffängt. Dies ist hier besonders wichtig, weil das Gericht in derartigen Fällen auf Gutachten durch Sachverständige angewiesen ist und das das Prozesskostenrisiko steigen lässt.

Wenn Sie selbst nicht weiterkommen

Wenn Sie selbst nicht weiterkommen oder die Postbank Ihnen nicht antwortet, hilft oft nur die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte mit seinen Fachanwälten Dr. Achim Tiffe und Ulrich Husack kennen zahlreiche Fälle von Verbrauchern, die von Phishing-Attacken, Online-Betrug im Zahlungsverkehr und nicht autorisierten Zahlungen betroffen sind und haben insbesondere auch entsprechende Erfahrung mit der Postbank.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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