Profit Phantom – BaFin warnt!

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Eine Warnung der BaFin vor Investitionen bei Profit Phantom sollte für Anleger Anlass zur Vorsicht sein.


Auf der Webseite profitphantom.io wird geschildert, dass man die Innovation von Profit Phantom, ein hochmodernes Handelsportal, das auf künstlicher Intelligenz basiert, erleben soll und das Portal fortschrittliche GPT-Technologien nutzen und den Kryptowährungshandel von einem neu definieren würde, indem es das Vertrauen stärkt und das Gewinnpotenzial erweitert.


Profit Phantom wird als fortschrittliches Handelsportal auf Basis künstlicher Intelligenz beschrieben, das Benutzern durch die Verbindung mit seriösen Brokern ein nahtloses Handelserlebnis bieten soll und es würden eine breite Palette von Vermögenswerten angeboten, darunter Kryptowährungen, Forex, CFDs und Aktien.


Doch Warnung zu Profit Phantom von der BaFin


Anleger sollten bedenken, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Warnhinweis zu Profit Phantom veröffentlicht hat, da ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen offeriert werden.


Weitere Hinweise für Anleger von Profit Phantom


Wenn CFDs oder Forex-Geschäfte ausgeführt werden sollten, sind dies in Deutschland Wertpapierdienstleistungen als Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), für die eine Erlaubnis der Bafin erforderlich wären.


Auch für eine Anlageberatung im Sinne von § 2 Abs.2 Nr. 4 WpIG benötigt man eine Genehmigung der BaFin.


Das Gleiche gilt für eine Anlagevermittlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG.


Profit Phantom hat aber keinerlei Genehmigung der BaFin.


Wenn über eine Webseite in Deutschland Dienstleistungen oder Kapitalanlagen angeboten werden, muss diese ein Impressum aufweisen. Ein Impressum mit Angabe zu den Verantwortlichen fehlt aber auf der Homepage von Profit Phantom.


Auch wird als Betreibergesellschaft nur Profit Phantom angegeben ohne irgendeine Rechtsform zu benennen.


Auch wurde die Domain der Internetseite nach unseren Erkenntnissen erst vor ca. einem Monat registriert und die Betreiber verbergen ihre Identität hinter einem Anonymisierungsdienst.


Die mangelnde Transparenz und die Warnung der BaFin sind nach unseren Erfahrungen typische Anzeichen für eine unseriöse Handelsplattform.


Möglichkeiten für Anleger von Profit Phantom


Die beschriebenen Aspekte zeigen, dass Profit Phantom unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes als risikobehaftet zu bewerten ist. Betroffene Anleger, die bereits Geld auf der Plattform angelegt haben und nun in Schwierigkeiten geraten sind, sollten nicht zögern, professionelle Unterstützung zu suchen. Dabei ist eine rechtliche Analyse zu denkbaren Schadensersatzforderungen geboten oder auch strafrechtliche Schritte zu prüfen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die in der Beratung von Geschädigten von Onlinehandelsplattformen spezialisiert ist, bietet Ihnen eine fundierte und zielgerichtete Hilfe an. Wenn Sie bei Profit Phantom oder anderen nicht-regulierten Plattformen Schäden erlitten haben, unterstützen wir Sie, um rechtliche Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen. 


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Fällen von unseriösen Plattformen und Anlagebetrug und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.


Die angeblichen Vorteile, die auf der Homepage von Profit Phantom dargestellt sind, sind mit erheblichen Risiken verbunden. Die mangelnde BaFin-Genehmigung, die unklaren Unternehmensstrukturen und die fehlende Regulierung durch internationale Aufsichtsbehörden deuten darauf hin, dass Anleger hier Opfer einer unseriösen Plattform werden könnten.


Stand: 12.03.2025


Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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