ProFX Desk – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform ProFX Desk werden unter der Domain profxdesk.com u. a. der Kryptowährungshandel, der Handel mit Währungspaaren (Forex-Handelsgeschäfte) sowie der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten.

Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur davon abraten, über die Internethandelsplattform ProFX Desk Kapital anzulegen.

Die Firma ProFX Desk verfügt über keine Niederlassung in Deutschland oder in Europa. Als Betreibergesellschaft wird eine Firma Sanbarnet group limited benannt, die ihren Sitz unter der Adresse: THE Sotheby building, Rodney village, Rodney bay, Gros-islet, Saint Lucia, haben soll.

Aufgrund der Erfahrung mit einer Vielzahl von Fällen, bei denen entsprechende Betreibergesellschaften ihren Sitz offshore, wie Saint Lucia, hatten, stellt der angebliche Firmensitz ein erstes Warnsignal dar.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Niederlassung auf Saint Lucia lediglich um eine Briefkastenadresse handelt.

Dafür, dass die Firma ProFX Desk nicht seriös agiert, spricht auch, dass sich im Rahmen des Internetauftritts der Firma ProFX Desk kein rechtsverbindliches Impressum findet.

Presserechtlich ist die Firma ProFX Desk dazu verpflichtet, die vertretungsberechtigten Organe der Betreibergesellschaft Sanbarnet group limited zu benennen.

Im Rahmen des Internetauftritts findet sich nirgends ein Hinweis, wer die Direktoren der Firma Sanbarnet group limited, der Betreibergesellschaft der Firma ProFX Desk, sind.

Im Übrigen verfügt die Firma ProFX Desk auch über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister –, die vorgenannten Handelsgeschäfte über die Handelsplattform ProFX Desk anzubieten. Die Firma ProFX Desk bzw. deren Betreibergesellschaft agieren folglich unerlaubt und verstoßen in Deutschland gegen das Kreditwesengesetz (KWG), soweit in Deutschland Handelsgeschäfte mit deutschen Anlegern getätigt werden.

Im Rahmen des Internetauftritts der Firma ProFX Desk findet sich auch kein Hinweis auf eine Zulassung bzw. Regulierung in einem anderen Land. Üblicherweise weisen Firmen, die von staatlichen Aufsichtsbehörden reguliert werden und über eine Genehmigung verfügen, Finanzdienstleistungen zu erbringen, im Rahmen ihres Internetauftritts auf die entsprechende Genehmigung und die Regulierungsnummer hin. Entsprechende Angaben fehlen im vorliegenden Fall.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform ProFX Desk investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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