Promarket-AI – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Seitens der Firma Promarket-AI wird über die Handelsplattform promarket-ai.com der Handel mit Forex-Kontrakten angeboten, wobei sich die Firma Promarket-AI als Weltmarktführer in der Forex- und der Online-Handelsbranche bezeichnet, der ein einzigartiges Handelserlebnis auf der Grundlage fairer und transparenter Preise anbieten würde. Es würde sich bei der Firma Promarket-AI um einen preisgekrönten und schnell wachsenden Multi-Asset-Broker handeln, mit dem Hauptziel, alle Handelsbedürfnisse der Kunden zu erfüllen.

Von Anlagen über die Handelsplattform Promarket-AI ist dringend abzuraten, da bereits die Aussage, dass die Firma Promarket-AI ein Weltmarktführer in der Forex- und der Onlinehandelsbranche wäre, falsch ist.

Unabhängig davon findet sich im Rahmen des Internetauftritts weder ein Hinweis auf eine Niederlassung der Firma Promarket-AI noch wird eine Unternehmensadresse genannt.

Darüber hinaus fehlt auch das rechtsverbindliche Impressum. Es ist dem Internetauftritt nicht zu entnehmen, wer die verantwortlichen Organe der Firma Promarket-AI sein sollen.

Im Übrigen benötigt jede Firma, die über eine Handelsplattform Forex-Handelsgeschäfte in Deutschland anbietet, eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die entsprechende Genehmigung liegt nicht vor und die Firma Promarket-AI hat auch keine entsprechende Genehmigung beantragt. Dies ergibt sich auch aus einer Pressemitteilung der BaFin vom 04.03.2024, wonach die BaFin vor Geschäften mit der Handelsplattform Promarket-AI warnt und mitteilt, dass diese keine Genehmigung hat, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Dies bedeutet letztlich, dass die Firma Promarket-AI gegen geltendes deutsches Recht verstößt. Es liegt ein Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG) vor.

Anleger sollten keinesfalls Handelsgeschäfte über Handelsplattformen, wie die Firma Promarket-AI durchführen, die unlizenziert bzw. unreguliert sind.

Unsere Erfahrung aus zahlreichen anderen Fällen zeigt, dass entsprechende Firmen oft betrügerisch agieren.

Anleger, die Verluste bei Handelsgeschäften mit der Firma Promarket-AI erlitten haben, können aufgrund der mangelnden Genehmigung Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG gegenüber der Firma Promarket-AI und deren Verantwortlichen geltend machen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Promarket-AI investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema