ProReal Europa 9 / 10 – SC Finance Four insolvent

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Insolvenz der Poolgesellschaft trifft ProReal-Anleger

Für die Anleger der Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 gibt es erneut schlechte Nachrichten. Denn die Poolgesellschaft SC Finance Four ist insolvent und hat am Amtsgericht Offenbach Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das teilte die österreichische Soravia-Gruppe am 12. März 2024 mit. Die SC Finance Four finanzierte Bauprojekte des Baukonzerns. Dazu bekam sie Darlehen der Gesellschaften ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10. Dementsprechend müssen die Anleger nach der Insolvenz um ihr Geld fürchten.

Die Soravia-Tochter One Group aus Hamburg hat die nachrangigen Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7, ProReal Deutschland 8 – exklusives Folgeangebot, ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 emittiert. Die Anleger mussten schon verdauen, dass die Zinszahlungen für das letzte Quartal 2023 ausgesetzt wurden. Grund sei die schwierige Situation auf dem Immobilienmarkt. Daher sollten die im Portfolio befindlichen Bauprojekte einer Risikoanalyse unterzogen werden, die Ende März abgeschlossen sein soll.

Anlegergelder an SC Finance Four gegeben

Für die Anleger der Gesellschaften ProReal Europa 9 und 10 könnte es nun noch schlimmer kommen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. private und institutionelle Anleger im Kapitalmarktrecht  berät. Die Anleger der ProReal Europa 9 und 10 haben insgesamt rund 278 Millionen Euro investiert. Ihr Geld wurde als Darlehen an die SC Finance Four GmbH als Darlehen weitergegeben, die damit verschiedene Bauprojekte der Soravia finanzierte und nun Insolvenzantrag gestellt hat.

Zum Hintergrund berichtet „Fonds professionell online“ am 12. März 2024, dass die Bauprojekte Unterföhring und Sylter Hof in Berlin vollständig rückabgewickelt werden müssen. Es fehle an der tragfähigen Finanzierung. Zudem müsse das Projekt Tegernsee zum Teil rückabgewickelt werden und beim Projekt Zollhafen Mainz gebe es erhebliche zeitliche Verzögerungen. Das Portal bezieht sich bei den Informationen auf ein Vertriebsrundschreiben der One Group, das „Fonds professionell“ vorliegt.

Anlegern drohen finanzielle Verluste

Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Das bedeutet, die SC Finance Four versucht selbst mit Hilfe eines Sachwalters wieder in wirtschaftlich ruhiges Fahrwasser zu kommen. Dazu muss sie einen Insolvenzplan vorlegen und Gläubiger und Insolvenzgericht müssen ihre Zustimmung geben. Scheitert die Eigenverwaltung kann am Ende auch die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens stehen.

In beiden Fällen müssen die Anleger voraussichtlich mit finanziellen Verlusten rechnen. Denn die Restrukturierung der SC Finance Four dürfte mit Einschnitten bei den Gläubigern einhergehen. Problematisch für die Anleger ist zudem, dass es sich um nachrangige Schuldverschreibungen handelt. Denn aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts können sie ihre Forderungen nicht geltend machen, wenn dadurch die Insolvenz der Emittentin eintreten oder auch nur drohen könnte. Daher kann in einem ersten Schritt geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Für einen wirksamen Rangrücktritt müssen die entsprechenden Klauseln für den Anleger klar und verständlich formuliert sein, was oft nicht der Fall ist.

ProReal Deutschland 7 – Laufzeitverlängerung möglich

Neben dem Insolvenzantrag der SC Finance Four gibt es weitere Entwicklungen, die die Anleger hellhörig machen sollten. So gab es einige Umstrukturierungen, über die die Anleger nicht informiert wurden. So wurde die SC Finance Four GmbH aus dem Soravia-Konzern herausgelöst und in einen anderen Mutterkonzern überführt, berichtet das Handelsblatt. Außerdem wurde der Firmensitz in den Bereich des Amtsgerichts Offenbach gelegt. Eine Verlegung des Firmensitzes kurz vor der Stellung eines Insolvenzantrags ist zumindest auffällig.

Etwas bessere Nachrichten gibt es für die Anleger der ProReal Deutschland 7 GmbH. Sie wurden zwar kürzlich darüber informiert, dass voraussichtlich weder die fällige Zinszahlung am 30. Juni 2024 noch die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum 31. Dezember 2024 fristgerecht erfolgen werden. Allerdings wird es wohl bei einer Verlängerung der Laufzeit hinauslaufen, Ausfälle seien nicht zu erwarten, teilte die Soravia-Gruppe mit.

Möglichkeiten der Anleger

Ob es tatsächlich so kommt, muss abgewartet werden. Zudem birgt auch eine Laufzeitverlängerung ein Risiko für die Anleger. Denn eine Entspannung auf dem Immobilienmarkt ist aktuell nicht in Sicht.

Angesicht der beunruhigenden Entwicklungen können Anleger der ProReal-Schuldverschreibungen ihre rechtlichen Möglichkeiten inklusive der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen. Schadenersatzansprüche können z.B. entstanden sein, wenn die Anageberater bzw. Anlagevermittler nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Kapitalmarktrecht und steht betroffenen Anlegern der ProReal-Serie gerne zur Seite.

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Foto(s): https://www.canva.com/design/DAF_kcZNSFo/r7wqV2z86WSbqx38di572A/edit

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