ProReal Europa 9/10 GmbH (One Group/Soravia) - SC Finance Four GmbH-nach Insolvenzantrag vorl.Eigenverwaltung angeordnet

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Das AG Offenbach hat im Insolvenzantragsverfahren der SC Finance Four GmbH die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Lesen Sie hier, welche Gesellschaft davon wie betroffen sind. 

1. SC Finance Four GmbH - Amtsgericht Offenbach ordnet vorläufige Eigenverwaltung an

Mit Beschluss vom 19.03.2024 hat das Amtsgericht Offenbach (AG Offenbach) im Insolvenzantragsverfahren der SC Finance Four GmbH zum Aktenzeichen 8 IN 170/24 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der Kanzlei White & Case in Frankfurt am Main bestellt worden. 

2. Was bedeutet vorläufige Eigenverwaltung? 

Sinn und Zweck einer Eigenverwaltung ist - so weit möglich -, dass sich das betroffene Unternehmen über verschiedene, dann eröffnete Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen selbst "saniert". Dies geht in der Regel nicht ohne - zum Teil erhebliche - Verluste. Voraussetzung einer solchen "privilegierten" Form des Insolvenzverfahrens ist es jedoch, dass das Ergebnis einer solchen nicht schlechter sein darf, als bei einer sog. Regelinsolvenz. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin bleibt grundsätzlich erhalten, ihr wird aber vom Gericht ein "Aufpasser" - der sog. Sachwalter zur Seite gestellt. 

Vorläufig ist die Eigenverwaltung deswegen, weil nun konkret geprüft und auch gegenüber dem Gericht dargelegt werden muss, dass die im Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gemachten Annahmen zur weiteren Entwicklung zutreffen. Treffen diese nicht zu, kann es passieren, dass ein solches Verfahren dann in eine Regelinsolvenz geändert bzw. als Regelinsolvenzverfahren geführt wird. 

3. Welche Auswirkungen hat dies jetzt auf die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH? 

Wie bereits berichtet, rückt die Stunde der Wahrheit für die AnlegerInnen der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH näher. Die Gesellschaften selbst hatten die AnlegerInnen darüber informiert, dass aufgrund einer noch durchzuführenden Portfolio-Analyse vorerst keine Auszahlungen stattfinden. Die Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

One Group / ProReal Fonds - schlägt im März die Stunde der Wahrheit? Werden tausende deutsche Anleger Verluste erleiden? (anwalt.de)

SC Finance Four GmbH - Insolvenz in Eigenverwaltung - ProReal Europa 9/10 der One Group GmbH (Soravia) betroffen (anwalt.de)

Fakt ist damit, dass sich die bereits angekündigten Verluste für die AnlegerInnen der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH wohl realisieren werden. Wie hoch diese letztlich sind, lässt sich derzeit nicht seriös abschätzen. 

4. Sind die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH insolvent? 

Die Antwort ist relativ einfach - sie sind nicht insolvent. Zwar hat die beantragte Eigenverwaltung der SC Finance Four GmbH Auswirkungen auf die Rückflüsse der ausgereichten Mittel an diese Gesellschaften. Allerdings kann durch die bestehenden Verträge eine Insolvenz buchhalterisch wohl noch vermieden werden. Das kann Chancen für AnlegerInnen beinhalten, denn so lange die Gesellschaften nicht insolvent sind, sind Lösungen zusammen mit den AnlegerInnen möglich. Allerdings sind solche Lösungen auch in einer Insolvenz in Eigenverwaltung möglich. Das denkbar schlechteste Szenario für die AnlegerInnen wäre die Regelinsolvenz. 

Tatsache ist, dass das AG Offenbach nun zumindest mal seine Zuständigkeit angenommen hat. Möglicherweise ist das AG Offenbach auch für die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH dann zuständig. Hier müssen die Entwicklungen der nächsten Tage noch abgewartet werden. 

5. Was ist jetzt konkret zu tun? 

Es wurde von den Gesellschaften im aktuellen Schreiben angekündigt, einen Anlegerbeirat zu installieren. Die Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

ProReal Europa 9/10 GmbH - hoher finanzieller Ausfall / ProReal Deutschland 7/8 GmbH - Verzögerungen (One Group) (anwalt.de)

One Group / ProReal-Serie - Restrukturierung für 4 Gesellschaften seit Januar - kann es ein Anlegerbeirat retten? (anwalt.de)

Es macht durchaus Sinn, hier die AnlegerInnen an einer - wie auch immer gearteten Lösung zu beteiligen. Es darf nicht vergessen werden, dass AnlegerInnen nachrangige Schuldverschreibungen gezeichnet haben, die im schlimmsten Falle erst dann bedient werden, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Das führt meist zu einem Totalverlust. Wie und in welcher Form diese dann gegründet werden kann und mit welchen Kompetenzen dieser ausgestattet sein wird, werden sicher die nächsten Tage zeichnen. 

Allerdings ist in vielen Fällen dieses tatsächliche Risiko eines Totalverlustes den AnlegerInnen nicht bewusst gewesen. Das kann mehrere Ursachen haben. Wenn man einen rechtzeitig übergeben Prospekt als Anleger nicht liest, ist das natürlich ein Problem des Anlegers bzw. der Anlegerin. Wenn aber vom Anlageberater verharmlosende Angaben zu Risiken gemacht werden, ist das eine andere Geschichte. Das habe ich gerade bei den Fonds schon gehört z.B. dass die SORAVIA-Gruppe für Verluste einstehen würde oder aber dass über die Objektgesellschaften ja letztlich immer Vermögenswerte zur Befriedigung da wären. Beides ist natürlich Quatsch und kann zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anlageberater führen. 

Wenn Sie wissen wollen, wie es bei den Gesellschaften nun vermutlich weitergeht oder welche anderen Möglichkeiten Sie haben, um einen leider zu erwartenden Verlust zu kompensieren, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können dazu das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . 

Foto(s): Bild von PayPal.me/FelixMittermeier auf Pixabay


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