Prorendita - Haftet die Commerzbank für Verluste?

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Prorendita und Commerzbank: Wichtige Informationen für Anleger der Lebensversicherungsfonds Prorendita Fonds, die über die Commerzbank verkauft wurden.

Zahlreiche Anleger beteiligten sich an den Prorendita Fonds 1, 2, 3, 4, 5. Es handelt sich dabei um Fonds, die in den britischen Lebensversicherungsmarkt investieren. Anlegern wurden die Prorendita Fonds über die Commerzbank AG verkauft. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits zahlreiche Anleger der Prorendita Fonds berät, teilt mit: „Die Anleger der Prorendita Fonds wurden meist mit guten Renditen gelockt, ihnen wurden hingegen nicht die Risiken der Prorendita Fonds erklärt. Und diese sind beträchtlich." Anleger einiger Prorendita Fonds haben nun im August 2011 sehr unerfreuliche Post erhalten und sollten daher sofort handeln!

Anlegern wurden meist folgende Risiken verschwiegen:

  1. Es wurde von der Commerzbank nicht über Provisionen aufgeklärt, die diese erhält.
  2. Die Prorendita Fonds wurden oft als Altersvorsorgemodell empfohlen, obwohl in der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt ist, dass sich solche Fonds nicht zur Altersvorsorge eignen.
  3. Die Risiken, die bis zum Totalverlust der Einlage gehen können, wurden verharmlost oder nicht erwähnt.
  4. Die Funktion der Prorendita Fonds und der britische Lebensversicherungszweitmarkt wurden nicht erläutert.

Dies sind nur einige Beispiele von dem notwendigen Inhalt eines Beratungsgesprächs. Hinzu kommen weitere Risiken, über die aufgeklärt werden muss. Ist dies bei einem Anleger eines Prorendita Fonds durch die Commerzbank nicht geschehen, schuldet die Commerzbank wegen einer Falschberatung Schadensersatz. Die Commerzbank muss dann den Verlust ausgleichen und außerdem Zinsen für die Vergangenheit bezahlen.

Anleger der Prorendita Fonds sollten daher umgehend handeln und sich von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Ende 2011 drohen die Ansprüche für viele Anleger zu verjähren. Es sollte daher schnell gehandelt werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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