Prorendita Lebensversicherungsfonds: Empfehlung für geschädigte Anleger

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Die Prorendita-Fonds aus dem Emissionshaus Ideenkapital sollten in britische Lebensversicherungen investieren. Die Verkaufsprospekte versprachen eine jährliche Gutschrift und einen Schlussbonus am Ende der Laufzeit. Die Policen sollten zunächst erworben und mit Gewinn weiterverkauft werden.

Insgesamt wurden nach diesem Muster fünf geschlossene Fonds aufgelegt:

  • Prorendita Eins GmbH & Co. KG (im Jahre 2004)
  • Prorendita Zwei GmbH & Co. KG (2005)
  • Prorendita Drei GmbH & Co. KG (2006)
  • Prorendita Vier GmbH & Co. KG (2006/2007)
  • Prorendita Fünf GmbH & Co. KG (2007)

Tatsächlich ist das Konzept der Prorendita Fonds nicht aufgegangen. Die prognostizierten Ausschüttungen von zunächst 6 % p.a. konnten nicht erwirtschaftet werden. Der Verlauf der Fonds zeigte, dass der gewerbliche Handel mit Lebensversicherungen mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden war. Für die beteiligten Anleger ist daher ein beträchtlicher wirtschaftlicher Verlust eingetreten. Offensichtlich verfügten die Fondsinitiatoren nicht über das in den Prospekten angepriesene Fachwissen.

Nach unserer Erfahrung wurden den Anlegern bei der Zeichnung regelmäßig die Risiken der Beteiligung verschwiegen. Während die Prorendita Fonds vielen Anlegern als „sichere” oder „konservative” Kapitalanlage vermittelt wurden, handelte es sich tatsächlich um eine klassische unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko.

Die Unterschiede zwischen deutschen und britischen Lebensversicherungen wurden den Anlegern häufig nicht erläutert: Während deutsche Kapitallebensversicherungen eine konservative Beteiligungsform darstellen und über eine Garantieverzinsung und einen garantierten Rückkaufswert verfügen, ist dies gerade bei den britischen Lebensversicherungen nicht der Fall.

Britische Lebensversicherungen sehen nur relativ geringe Garantien vor und diese auch nur zum Ablauf. Rückkaufswerte werden häufig nicht garantiert. Daher können britische Lebensversicherungen das Kapital der Anleger deutlich flexibler anlegen und erzielen häufig höhere Renditen. Die Kehrseite dieser „Flexibilität” ist eine deutlich höhere Risikostruktur. Darüber hinaus sind britische Lebensversicherungen noch deutlich stärker von kurzfristigen Entwicklungen des Kapitalmarkts abhängig, als deutsche Kapitallebensversicherungen.

Diese strukturellen Unterschiede zwischen deutschen und britischen Kapitallebensversicherungen wurden von den Fondsinitiatoren völlig falsch eingeschätzt. So heißt es in einer Stellungnahme des Fondsmanagements gegenüber der Sparkasse Köln/Bonn vom 20.10.2008 zur Risikostruktur der britischen Lebensversicherungen wörtlich:

„Bei einer [britischen] Lebensversicherung handelt es sich immer noch um eine der sichersten Anlagen im gesamten Finanzsystem.”

Nach unserer Kenntnis wurde diese Stellungnahme des Fondsmanagements von der Sparkasse Köln/Bonn zur „Beruhigung” auch an die Anleger von Prorendita-Fonds weitergegeben.

Hierdurch wurden die Anleger auch nach der Zeichnung weiterhin in die Irre geführt. Denn tatsächlich handelt es sich bei einer Investition in britische Lebensversicherungen bzw. in einen Prorendita Fonds keineswegs um eine sichere Kapitalanlage wie z.B. einen Rentenfonds oder ein Sparbuch, schon gar nicht um eine der „sichersten Anlagen im gesamten Finanzsystem”.

Darüber hinaus wurde den Anlegern häufig nicht mitgeteilt, dass hier eine lange Kapitalbindung bestand, d.h., dass die Beteiligung erst nach einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren (!) erstmals gekündigt werden kann.

Anleger, die nicht hinreichend über die Risiken dieser Beteiligung aufgeklärt wurden, haben die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen. In diesem Fall ist der Anlageberater bzw. die Bank verpflichtet, die Beteiligung gegen Rückzahlung des gezeichneten Betrags zurück zu nehmen. Soweit Ausschüttungen erfolgt sind, sind diese bei der Berechnung des Schadensersatzes in Abzug zu bringen.

Falls die Beteiligung über eine Sparkasse oder Bank vermittelt wurde, besteht bei diesen Fonds ferner die Möglichkeit einer Rückabwicklung aufgrund der sog. „Kick-Back-Rechtsprechung” des Bundesgerichtshofs. So lässt sich den Fondsprospekten der Prorendita-Fonds regelmäßig nicht entnehmen, welche versteckten Provisionen (sog. „Kick-Backs“) die vermittelnde Sparkasse oder Bank erhalten sollte. Anleger, die von ihrer Bank nicht darüber aufgeklärt wurden, welche Provisionen die Bank erhält, haben die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen.

Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche geltend machen, bevor eine mögliche Verjährung eintritt.

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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