P&R Container Insolvenz: Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren zum 31.12.2021

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Über 50.000 ehemalige P&R-Anlegerinnen und Anleger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, haben Mitte diesen Jahres eine erste Abschlagzahlung erhalten. Der Insolvenzverwalter hat eine weitere Abschlagsverteilung angekündigt, die voraussichtlich bis Mitte 2022 geleistet werden soll. Jedoch erhalten Anlegerinnen und Anleger im Insolvenzverfahren nicht ihr gesamtes investiertes Kapital zurück, sondern einen Teilbetrag.

Die einzige Möglichkeit, eine Rückabwicklung der Kapitalanlage zu erreichen und damit das gesamte investierte Kapital zu retten, liegt in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Aussichtsreiche Ansprüche gegen liquide Banken und Vermittler / Vermittlerinnen bzw. deren Haftpflichtversicherungen drohen zum 31.12.2021 zu verjähren. Wir raten Betroffenen, sich jetzt noch an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und Ansprüche umfassend prüfen zu lassen.

Immer mehr anlegerfreundliche Urteile im P&R Skandal

Immer mehr Anlegerinnen und Anleger, die Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen, erhalten Rückenwind durch die Gerichte. Wir haben bereits Urteile zugunsten Geschädigter im P&R Anlegerskandal erstritten – sowohl gegen Banken als auch gegen einen freien Anlagenvermittler. Ebenso konnten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für unsere Mandantinnen und Mandanten sehr zufriedenstellende Vergleiche schließen.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung handelt es sich erfahrungsgemäß um die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung für Betroffene und zwar unabhängig von einem parallel laufenden Insolvenzverfahren. Die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • ermöglicht eine vollständige Rückabwicklung und damit eine vollständige Kompensation des finanziellen Schadens und
  • schützt vor Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich bereits erhaltener Mietzahlungen.

Verjährung zum Jahresende

Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung sind grundsätzlich noch nicht verjährt – jedoch droht die Verjährung zum 31.12.2021. Denn die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem Gläubigerinnen und Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners oder der Schuldnerin Kenntnis erlangt. Da die Insolvenz im Jahr 2018 eröffnet wurde, können Geschädigte ihre Ansprüche nur noch bis zum 31.12.2021 geltend machen, um die Verjährung zu hemmen.

Betroffene sollten daher nicht mehr lange zögern, ihre Ansprüche prüfen zu lassen und ggfs. geltend zu machen. Wir bieten eine umfassende Ermittlung Ihrer Ansprüche und Verteidigungsmöglichkeiten, prüfen in Frage kommende Schadensersatzansprüchen und vertreten Sie bei der Abwehr von Rückforderungen. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung.

Foto(s): @pixabay


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