Punkte in Flensburg – was Autofahrer wissen sollten

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Wer zu schnell unterwegs ist, über eine rote Ampel fährt oder alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss mit Punkten in Flensburg rechnen. Doch wann drohen wie viele Punkte? Lassen sich die Punkte abbauen? Wann muss mit einem Führerscheinentzug gerechnet werden? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Punkte in Flensburg beantworten wir im Folgenden:

Wann drohen Punkte?

Verkehrsverstöße werden je nach Schwere unterschiedlich geahndet. So führen grundsätzlich nur Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro zu einer Eintragung im Fahreignungsregister. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass sich die jeweilige Ordnungswidrigkeit unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirkt. So bleiben demnach beispielsweise Verstöße gegen Kennzeichenvorschriften unabhängig von der Höhe des Bußgelds ohne Punkte.

Ordnungswidrigkeiten, die zusätzlich zu einem Fahrverbot führen, und Verkehrsstraften haben stets die Eintragung von Punkten zur Folge.

PunkteVerstoß
1Ordnungswidrigkeiten
2Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
3Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Können Punkte abgebaut werden?

Bei einer Anzahl von einem bis fünf Punkten können Autofahrer freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Anschließend wird ein Punkt erlassen. Diese Möglichkeit des Punkteabbaus kann innerhalb von fünf Jahren jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden.

Welche Tilgungsfristen gelten?

Je nach Schwere des begangenen Verkehrsverstoßes gelten unterschiedlich lange Tilgungsfristen:

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten5 Jahre
Straftaten mit 2 Punkten5 Jahre
Straftaten mit 3 Punkten10 Jahre

Zu beachten gilt, dass seit der Reform des Punktesystems starre Tilgungsfristen gelten. Darunter ist zu verstehen, dass eine Frist nicht dadurch verlängert wird, dass ein weiterer Punkt hinzukommt.

Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird die Eintragung automatisch gelöscht.

Welche Maßnahmen drohen wegen der Punkte?

Wer vier bis fünf Punkte gesammelt hat, wird zunächst ermahnt, bei sechs bis sieben Punkten zudem verwarnt. Ab einer Anzahl von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Hier muss damit gerechnet werden, dass die zuständige Behörde vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnet.

Kann der Punktestand abgefragt werden?

Autofahrer haben einen Anspruch auf eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Dazu ist ein schriftlicher Antrag per Post zu stellen. Zur Überprüfung der Identität kann dem Antrag die Kopie des Personalausweises bzw. Passes beigefügt werden. Wer den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzt, kann den Antrag auch online stellen. 

Punkte auch für Radfahrer

Was viele nicht wissen: Auch Fahrradfahrer können Punkte in Flensburg bekommen. Schließlich müssen auch sie sich an die geltenden Verkehrsregeln halten und im Falle eines Verstoßes mit Konsequenzen rechnen.

So drohen Radfahrern beispielsweise Punkte, wenn sie unter Alkoholeinfluss Rad fahren (ab 1,6 Promille) oder eine rote Ampel missachten.

Foto(s): stock.adobe.com/Marco2811

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