Dürfen Autofahrer an einer Bushaltestelle halten?
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Halten an Bushaltestellen: Die 3-Minuten-Regel
Das Halten an einer Bushaltestelle – etwa um Personen ein- oder aussteigen zu lassen – ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern erlaubt. Allerdings gilt: Autofahrer dürfen höchstens drei Minuten an einer Bushaltestelle (dem sogenannten Bussonderstreifen) halten.
In dieser Zeit darf der Fahrzeugführer sich nicht allzu weit vom Fahrzeug entfernen, also nicht den Wagen be- oder entladen oder schnell beim Metzger einkaufen, selbst wenn diese Tätigkeiten weniger als drei Minuten in Anspruch nehmen würden. Denn der Autofahrer muss umgehend reagieren können und die Haltestelle frei machen, sollte sich ein Bus nähern.
Das bedeutet: Sie dürfen bis zu drei Minuten an einer Bushaltestelle halten, sofern Sie dabei keinen anderen Verkehrsteilnehmer – wie zum Beispiel einen heranfahrenden Bus – behindern. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 2 der StVO:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Halten an Bushaltestellen: Bußgelder
Halten Sie an der Bushaltestelle, obwohl das verboten ist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 55 € bestraft wird. Mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot müssen Sie bei diesem Verstoß dagegen nicht rechnen.
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Unzulässiges Halten auf einem Bussonderstreifen | 55 € |
… mit Behinderung | 70 € |
… mit Gefährdung | 80 € |
… mit Sachbeschädigung | 100 € |
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Wann ist das Halten an Bushaltestellen verboten?

Zuweilen sind Haltestellen zusätzlich mit einem Verkehrsschild versehen, das ein absolutes Halteverbot ausweist. In diesem Fall ist das Halten – auch weniger als drei Minuten lang – grundsätzlich nicht gestattet.
Parken an Bushaltestellen ist nicht erlaubt

Das Halten an Bushaltestellen ist zu unterscheiden vom Parken an Bushaltestellen. Dieses ist grundsätzlich verboten und wird mit einem Bußgeld in unterschiedlicher Höhe geahndet – je nach Dauer und Umstand, ob das parkende Fahrzeug zusätzlich eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung verursacht.
Wer länger als drei Minuten an einer Bushaltestelle steht oder sein Auto verlässt, der parkt rein rechtlich und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 55 € bestraft wird. Ein Bußgeld in gleicher Höhe wird fällig, wenn Verkehrsteilnehmer beim Parken den Mindestabstand von 15 Metern zu einem Bushaltestellenschild nicht einhalten (StVO, Anlage 2).
Parken an Bushaltestellen: Bußgelder
Behindern Sie durch das Parken auf dem Bussonderstreifen den öffentlichen Nahverkehr, kann Ihnen ein Bußgeld von mindestens 55 € und höchstens 100 € auferlegt werden. Die Höhe berechnet sich nach der Dauer des Parkens und danach, ob Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet haben oder eine Sachbeschädigung entstanden ist. Mit einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg müssen Sie grundsätzlich nicht rechnen.
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Unzulässiges Parken auf einem Bussonderstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt | 55 € |
… mit Behinderung | 70 € |
… mit Gefährdung | 80 € |
… mit Sachbeschädigung | 100 € |
… länger als 3 Stunden | 70 € |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 80 € |
… länger als 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € |
… länger als 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € |
Ist das Parken an einer Bushaltestelle außerhalb der Betriebszeiten erlaubt?
Nein. Auch außerhalb der Betriebszeiten des öffentlichen Nahverkehrs dürfen Sie nicht länger als drei Minuten an einer Bushaltestelle halten oder weniger als 15 Meter davon entfernt parken. Denn Verkehrsregeln müssen grundsätzlich zu jeder Zeit befolgt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor einer Schule wird beispielsweise während der Schulferien auch nicht ausgesetzt.
(THH)
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