RAe Schulenberg & Schenk: Vertragsstrafenforderung für Forever Living Products Germany GmbH

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Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk macht bei einem unserer Mandanten aktuell die Zahlung einer Vertragsstrafe für die Forever Living Products Germany GmbH geltend. Grund für die Vertragsstrafenforderung soll ein Verstoß unseres Mandanten gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung sein.

Vorgeschichte: 

Vor Erhalt des neuerlichen Schreibens hatte unsere Mandantschaft eine Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH wegen diverser Wettbewerbsverstöße erhalten und hierauf mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung reagiert. Gegen diese strafbewehrte Unterlassungserklärung soll unser Mandant nun verstoßen haben. Daher fordert die Kanzlei Schulenberg & Schenk die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 €.

Forderungen:

  • Erneute Abgabe einer weiteren Unterlassungserklärung mit höherer Vertragsstrafe
  • Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 €

Haben Sie eine Vertragsstrafenforderung erhalten?

Sodann sollte zunächst durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, ob überhaupt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung tatsächlich auch vorliegt. Wird dies bejaht, muss überprüft werden, ob die geforderte Vertragsstrafe der Höhe nach angemessen ist. Wir halten im vorliegenden Fall eine deutlich niedrigere Vertragsstrafe für angemessen. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen mit ihrer kompetenten Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail per Faxzusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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