Rainer Munderloh - Abmahnung € 780 Unterlassungserklärung

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Sie haben eine Rainer Munderloh Abmahnung wegen des illegalen Anbietens von Erotikfilmen in Internettauschbörsen erhalten? Leben Sie hier, was zu tun ist und was Sie gegen eine Abmahnung von Rainer Munderloh tun können.

Die Kanzlei Rainer Munderloh mahnt momentan wieder das illegale Tauschen von Erotikfilmen ab. Auftraggeber ist der Filmrechteinhaber RGF Productions Limited. 

Was wird in den Schreiben von Rainer Munderloh gefordert?

Das Schreiben von Rainer Munderloh nennt sich Abmahnung. Der Betroffene soll es unterlassen, urheberrechtlich geschützte Filme des Rechteinhabers illegal in einer Internettauschbörse zu verbreiten. Die Kanzlei fordert eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall sowie € 780,00 Schadensersatz. 

Was muss ich tun?

Auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Rainer Munderlohn müssen Sie schnellstmöglich reagieren, auch wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie "nichts gemacht" haben. Nach Rechtsprechung des BGH haben Sie eine Antwortpflicht, um Kostenfolgen in einem späteren Prozess zu vermeiden oder den Prozess komplett zu vermeiden.

In der Regel hat jemand die behauptete Tat begangen. Die Frage ist, ob der Anschlussinhaber dafür selbst haftet. Eventuell entfällt die sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers. Diese Frage kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt wie Matthias Hechler bestens beantworten. Besonders in Fällen, in denen mehrere Personen (Partner, Kinder, Gäste) den Internetanschluss mitnutzen, können die Täterhaftung und die Störerhaftung entfallen. 

Lebenslanges Risiko Unterlassungserklärung

Hüten Sie sich vor Anwälten, die bereits bei der telefonischen Erstberatung sofort und ohne die Verantwortung auszuforschen eine modifizierte Unterlassungserklärung vorschlagen. Dies ist kein Zeichen von anwaltlicher Sorgfalt.

Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und kann Vertragsstrafen von über € 5.000,00 pro Verstoß auslösen. Daher kann jede unnötige Abgabe einer Unterlassungserklärung (ohne Prüfung des Einzelfalls) den Unterzeichner finanziell ruinieren, wenn zukünftig Verstöße vorkommen.

3 gute Gründe gegen die Unterlassungserklärung

Lebenslanges Risiko von Vertragsstrafen ab € 5.000,00 pro Verstoß

Optimale Verteidigungschancen bei einer Kostenklage

Geldforderungen sind nicht erledigt

Rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei einer Abmahnung von Rainer Munderloh kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 – 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de


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