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Ratschläge für Anwälte zur Beratung bei Vergleichsabschlüssen (BGH IX ZR 209/21)

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Der BGH hat in seinem Urteil vom 20. April 2023 (IX ZR 209/21) klargestellt, dass Anwälte ihre Mandanten bei Vergleichsabschlüssen grundsätzlich umfassend und möglichst erschöpfend beraten müssen. Dies gilt unabhängig vom vorgesehenen Inhalt des Vergleichs.

Im Einzelnen sollten Anwälte bei der Beratung ihrer Mandanten zu Vergleichsabschlüssen folgende Punkte beachten:

  • Die Beratungspflicht des Rechtsanwalts besteht unabhängig davon, ob der Mandant über die Vor- und Nachteile des Vergleichs bereits aus anderen Gründen im Bilde ist.
  • Der Rechtsanwalt muss den Mandanten über die folgenden Punkte beraten:
    • die Sach- und Rechtslage,
    • die Vor- und Nachteile des Vergleichs,
    • die möglichen Risiken des Vergleichs,
    • die Alternativen zum Vergleich.
  • Der Beratungsumfang wächst mit der Komplexität des Einzelfalls.
  • Der Rechtsanwalt muss den Mandanten darauf hinweisen, wenn er vom Abschluss des Vergleichs abrät.

Die folgende Checkliste kann Anwälten bei der Beratung ihrer Mandanten zu Vergleichsabschlüssen helfen:

  • Erläutern Sie dem Mandanten die Sach- und Rechtslage.
  • Erläutern Sie dem Mandanten die Vor- und Nachteile des Vergleichs.
  • Erläutern Sie dem Mandanten die möglichen Risiken des Vergleichs.
  • Erläutern Sie dem Mandanten die Alternativen zum Vergleich.
  • Raten Sie dem Mandanten ab, den Vergleich abzuschließen, wenn Sie dies für geboten halten.

Beispielhafte Fragen, die Anwälte ihren Mandanten bei der Beratung zu Vergleichsabschlüssen stellen können:

  • Verstehen Sie die Sach- und Rechtslage?
  • Was sind Ihre Ziele mit dem Vergleich?
  • Welche Vor- und Nachteile sehen Sie bei dem Vergleich?
  • Welche Risiken sehen Sie bei dem Vergleich?
  • Welche Alternativen zum Vergleich sehen Sie?

Fazit

Die Beratungspflicht des Rechtsanwalts bei Vergleichsabschlüssen ist ein wichtiger Teil der anwaltlichen Tätigkeit. Durch eine umfassende und verständliche Beratung können Anwälte ihre Mandanten dabei unterstützen, eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidungen zu treffen


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