Anwaltshaftung – auch Anwälte haften für ihre Arbeit

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Die Haftung von Rechtsanwälten gegenüber ihren Mandanten ist immer noch ein Tabu. Doch Fehler sind menschlich und in jedem Beruf können Fehler entstehen. Das gilt nicht nur für Ärzte und Bankberater, sondern auch für Rechtsanwälte. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Anwalt ist genauso gerechtfertigt wie bei jeder anderen Beratung.

Nicht jeder verlorene Prozess beruht aber auf einem Anwaltsfehler. Hier bedarf es einer realistischen Einschätzung, um aufgrund von Enttäuschung über den Ausgang des Verfahrens nicht noch mehr Geld zu verlieren.

Als Rechtsanwälte empfehlen wir, detailliert durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, ob der bisherige Rechtsanwalt einen Berufsfehler (Menschen machen eben Fehler!) begangen hat, welcher zu einer Schadensersatzpflicht führt.

Beispiele der Anwaltshaftung

Typische Beispiele für eine Anwaltshaftung sind das Übersehen von Verjährungsfristen oder dass ein Anwalt eine vom Gericht gesetzte Frist nicht einhält und der Vortrag dann als verspätet zurückgewiesen wird, von vornherein aussichtslose Prozesse geführt hat und dabei schlicht höchst- oder obergerichtliche Rechtsprechung nicht zur Kenntnis genommen hat und dadurch Ihnen als Mandanten unnötige Prozesskosten als Schaden entstehen.

Berufsfehler

Zunächst ist zu überprüfen, ob der Rechtsanwalt einen Berufsfehler überhaupt begangen hat und ob dieser von Ihnen auch zu beweisen ist, da es eventuell auch einen Anscheinsbeweis für Sie geben kann, der Ihre Situation erleichtert. Diese Prüfung mag im Einzelfall schwierig sein, es gilt aber der Grundsatz, dass der Anwalt immer den sichersten Weg vorzuschlagen und zu wählen hat. Sollte also z. B. Verjährung aufgrund unterschiedlicher Sachverhalte drohen, so hat der Anwalt davon auszugehen, dass der früheste Termin einschlägig ist.

Kausalität

Überaus wichtig ist auch die Prüfung der Frage, ob der behauptete Berufsfehler des Anwaltes ursächlich für den Schaden ist oder der Schaden sowieso eingetreten wäre. Diesen Ursachenzusammenhang nennt man „Kausalität“. Sollte also der Anwalt z. B. eine Verjährungsfrist übersehen haben, so würde eindeutig ein Berufsfehler vorliegen. Stellt sich dann aber im Laufe des Prozesses z. B. durch eine Zeugenaussage heraus, dass der verjährte Anspruch gar nicht bestand, so liegt keine Kausalität zwischen Fehler und Schaden (der Verlust des Prozesses) vor und Sie erhalten trotz des eindeutigen Berufsfehlers keinen Schadenersatz. Der Anwalt hätte in diesem Fall sogar noch einen Anspruch auf Bezahlung seiner Gebühren für den Anwaltsprozess.

Besondere Anfälligkeit im Bankrecht und Anlegerschutz

Insbesondere in dem von uns betreuten Rechtsgebiet „Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist mit einer hohen Fehlerquote zu rechnen, da sich aufgrund der attraktiven Streitwerte zahlreiche Kollegen hier „tummeln“, die einerseits zweifelhafte Akquisitionsmethoden pflegen und andererseits Massenfälle nicht mit der gebotenen Sorgfalt bearbeiten.

Achtung: Verjährung Ihrer Ansprüche gegen den Rechtsanwalt

Auch Ihr möglicher Anspruch gegen Ihren Anwalt kann verjähren. Hier gilt ebenfalls die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Frist beginnt allerdings nicht schon am Ende des Jahres, in dem der Mandant Kenntnis davon erlangt, dass ein Rechtsnachteil zu seinen Lasten eingetreten ist, sondern der juristische Laie muss auch Kenntnis von den Umständen erlangen, aus denen sich ergibt, dass der Anwalt tatsächlich einen Berufsfehler begangen hat (BGH, Urteil vom 06.02.2014 – IX ZR 245/12).

Ihr Anwalt ist haftpflichtversichert

Rechtsanwälte müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese übernimmt in der Regel einen etwaigen Schaden, der Ihnen entstanden sind. Es kommt also nicht auf die Bonität Ihres Anwaltes an und muss auch nicht das finanzielle Risiko allein tragen.

Unser Rat

Wir empfehlen, vor einem weiteren teuren Prozess gegen den eigenen Anwalt zuerst den Sachverhalt sorgfältig prüfen zu lassen, um eine realistische Einschätzung zu bekommen, ob ein nachweisbarer Fehler vorliegt und eine Haftung des Anwalts in Betracht kommt oder das Verfahren aus anderen Gründen verloren wurde. Sprechen Sie uns an. (UH)



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