Ratskeller München Kündigung - Ihr Anwalt in München

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Kündigung wegen Schließung erhalten – und nun soll der Ratskeller München doch bleiben?

Die Lage für viele Mitarbeitende ist im Moment alles andere als klar:
Nachdem zahlreiche Beschäftigte des Ratskellers München Kündigungen wegen der angekündigten Betriebsschließung erhalten haben, berichtet die Abendzeitung München, dass die Schließung möglicherweise doch nicht kommt.

Was bedeutet das jetzt für alle, die bereits gekündigt wurden?

In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist diese Entwicklung brisant. Denn:
Wer bereits die Kündigung erhalten hat, hat ab Zugang des Schreibens nur 3 Wochen Zeit, um sich zu wehren – durch die sogenannte Kündigungsschutzklage.

Wird diese Frist versäumt, wird die Kündigung rechtlich wirksam – selbst dann, wenn sie später als fehlerhaft oder unwirksam eingestuft wird.

In anderen Worten: Möchten Sie überhaupt in eine Verhandlungsposition kommen, ist die schnelle Erhebung der Kündigungsschutzklage die notwendige Voraussetzung.

Genau deshalb ist jetzt Eile geboten.

➤ Wer betroffen ist, sollte nicht abwarten, ob sich das „Nicht-Schließen“ bewahrheitet.
➤ Auch eine Rücknahme der Schließungsabsicht ändert nichts an der formalen Frist.
➤ Es kann sein, dass ein Weiterbeschäftigungsanspruch oder sogar eine Abfindung durchgesetzt werden kann – aber nur, wenn rechtzeitig gehandelt wird.

Ich biete allen betroffenen Beschäftigten eine Ersteinschätzung an – diskret, individuell und kurzfristig.

Melden Sie sich direkt hier über anwalt.de oder kontaktieren Sie uns über unsere Homepage auf www.bronhofer.de


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