Rechte von Opfern in Strafverfahren

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Rechtsanwalt Juri Rogner vertritt derzeit in zwei prominenten Fällen die Opfer von Straftätern. Dies nehmen wir als Kanzlei Jordan Fuhr Meyer zum Anlass, die Rechte dieser sogenannten Nebenkläger genauer zu erläutern. Denn für Opfer einer Straftat oder deren Angehörige ist es von erheblicher Bedeutung, nicht bloß tatenlos zusehen zu müssen, sondern aktiv Teil des Prozesses zu sein. Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt Rechtsanwalt Rogner auch Nebenkläger und unterstützt sie dabei, ihre Rechte in dem Prozess durchzusetzen.

Der Bottroper Apotheker-Skandal

Der erste Fall ist der des Bottroper Apothekers, der Krebsmedikamente bis zu Grenze der Nachweisbarkeit verdünnt haben soll, um sich zu bereichern. In diesem Fall vertritt Rechtsanwalt Rogner eine Krebspatientin, an die der Apotheker eine zu fast 90 % verdünnte Lösung abgegeben hätte, wenn nicht die Durchsuchung der Apotheke und die Festnahme des Apothekers zuvor gewesen wären. Rechtsanwalt Rogner vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Tat des Angeklagten nicht nur um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und um Betrug, sondern um versuchten Totschlag handelt. Denn der Angeklagte hat den Tod seiner Kunden billigend in Kauf genommen, als er die verdünnten Medikamente herstellte. Die spannende Frage ist, ob diese Kausalität auch nachzuweisen ist.

Das Wehrhahn-Attentat

Der zweite Fall ist der des Wehrhahn-Attentats, bei dem der Angeklagte Ralf S. einen Sprengstoffanschlag verübt haben soll und dabei 17 Menschen zumeist jüdischer Abstammung zum Teil lebensgefährlich verletzt hat. Der Angeklagte hatte im Jahr 2000 am Eingang der S-Bahn-Haltestelle Düsseldorf-Wehrhahn in einer Plastiktüte einen Sprengsatz versteckt, den er in dem Moment zündete, in dem eine Gruppe Zuwanderer aus Russland nach dem Besuch einer Sprachschule zur S-Bahn gingen. Insgesamt 17 Menschen wurden verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind, nachdem ein Splitter ihren Bauch traf und das Ungeborene tötete. Rechtsanwalt Rogner vertritt eine der Verletzten.

Rechte von Nebenklägern

In beiden Fällen vertritt Rechtsanwalt Rogner Nebenkläger in den Strafverfahren. Nebenkläger sind Opfer der Angeklagten oder nahe Angehörige eines vom Angeklagten Getöteten, die in den Verfahren eigene Rechte haben. Die wichtigsten sind:

  • Anwesenheitsrecht während der gesamten Hauptverhandlung: Auch, wenn der Nebenkläger in dem Verfahren noch als Zeuge gehört werden soll, ist er berechtigt, während der Hauptverhandlung sowie bei vorweggenommenen Teilen (etwa einer Inaugenscheinnahme) anwesend zu sein.
  • Ablehnungsrecht des Richters oder Sachverständigen: Richter und Sachverständige können insbesondere wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der das Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit rechtfertigt.
  • Fragerecht: Der Nebenkläger darf den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige selbst direkt befragen.
  • Recht zur Beanstandung von Anordnungen und Fragen des Vorsitzenden: Der Nebenkläger darf auch Anordnungen und Fragen des Vorsitzenden beanstanden. Mit Anordnungen sind in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen gemeint, mit denen der Vorsitzende Richter auf den Ablauf des Verfahrens und die Verfahrensbeteiligten einwirkt.
  • Beweisantragsrecht: Der Nebenkläger ist im Rahmen seiner Anschlussberechtigung auch berechtigt, Beweisanträge zu stellen und Beweispersonen laden zu lassen.
  • Recht zur Abgabe von Erklärungen: Der Nebenkläger darf außerdem Erklärungen abgeben und hat das Recht auf ein Schlusswort. Dieses darf er nach dem Staatsanwalt und vor dem Angeklagten abgeben. Auf das Schlusswort des Angeklagten darf der Nebenkläger erwidern.
  • Berufung und Revision: Auch, wenn die Staatsanwaltschaft oder der Angeklagte keine Berufung oder Revision einlegt, hat der Nebenkläger das Recht, selbst Berufung oder Revision einzulegen.

Straftaten, die eine Nebenklage zulassen

Nebenkläger kann sein, wer Opfer folgender Straftaten geworden ist (nicht abschließende Aufzählung): Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, (versuchter) Mord, (versuchter) Totschlag, alle Freiheitsdelikte inklusive erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme sowie alle vorsätzlichen Körperverletzungsdelikte. Ist bei der Tat jemand getötet worden, steht das Nebenklagerecht den Kindern, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern zu.

Opferrechte optimal ausschöpfen

Grundsätzlich müssen Nebenkläger nicht anwaltlich vertreten sein. Da Nebenkläger aber über umfangreiche Rechte verfügen, die sie nur voll ausschöpfen können, wenn sie sie kennen und anzuwenden wissen, ist die Nebenklagevertretung sehr sinnvoll. Insbesondere, weil Nebenkläger selbst Opfer des Angeklagten oder Angehörige von Opfern sind, sind sie selbst emotional meist so stark involviert, dass eine Befassung mit strafprozessualen Regeln und Normen nicht zu leisten ist. In diesen Fällen ist ein Fachanwalt für Strafrecht der Beistand, der Nebenklägern während und auch nach der Verhandlung die Abläufe erläutert und das weitere Vorgehen plant.

Wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind, setzten Sie sich unmittelbar mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie, welche Schritte schon vor Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren durchzuführen sind, damit Sie Ihre Rechte optimal ausschöpfen und geltend machen können. Unsere Fachanwälte für Strafrecht verfügen alle über langjährige Erfahrung als Beistand von Nebenklägern und in der Wahrnehmung von Opferrechten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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