Rechtliche Grauzonen: Stalking mit AirTags und GPS-Trackern gemäß § 238 StGB

  • 3 Minuten Lesezeit

Überwachung durch GPS-Tracker und AirTags

Früher mussten Personen, die zum Beispiel einen untreuen Partner überführen wollten, teure Privatdetektive beauftragen. Das Ergebnis war dabei häufig eher schlecht als recht. In Zeiten digitaler Technologie haben sich die Möglichkeiten der Überwachung erheblich erweitert und vereinfacht. Viele Leute gelangen in die Versuchung bei einem Verdacht der Untreue oder aus sonstigen Gründen anderen Personen GPS-Tracker oder AirTags unterzuschieben. Häufig werden die Geräte in Autos oder Handtaschen versteckt. Werden diese Geräte entdeckt, drohen häufig Strafanzeigen und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB, auch „Stalking“ genannt.

Wie funktionieren GPS-Tracker und AirTags?

GPS-Tracker sind Geräte, die mittels des Global Positioning Systems (GPS) den Standort eines Objekts oder einer Person in Echtzeit verfolgen können. Trotz des Namens wird häufig nicht nur das amerikanische GPS sondern auch das europäische GALILEO System genutzt. Die Technologie ist jedoch immer die gleiche: Mehrere Satelliten umkreisen die Erde und senden Radiosignale auf die Erde. Die GPS-Tracker empfangen die Radiosignale mehrere dieser Satelliten und können daraus die exakte eigene Position auf der Erde bestimmen.

AirTags hingegen sind ein Produkt von Apple, das dazu entwickelt wurde, persönliche Gegenstände wie Schlüssel oder Geldbörsen zu finden. Die AirTags selbst kennen weder ihre Position noch können sie diese übermitteln. Sobald jedoch ein Apple-Gerät, zum Beispiel ein iPhone, iPad oder Macbook in die Nähe eines AirTags kommt, meldet das Apple-Gerät seinen eigenen Standort und welchen AirTag es mittels Bluetooth gesehen hat an Apple. Durch die Vielzahl an Apple-Geräte in der Welt kann so immer relativ genau gesagt werden, wo sich ein AirTag befindet.

Anti-Stalker-Schutz bei AirTags

Da die AirTag sehr klein sind und unbemerkt in Taschen gesteckt werden können hat Apple in seine AirTags einen Schutz gegen unbemerkte Verfolgung eingebaut. Wenn ein AirTag von seinem Besitzer getrennt und in der Nähe einer anderen Person für eine bestimmte Zeit verbleibt, gibt es einen Alarmton von sich. Hat die verfolgte Person ebenfalls ein Apple-Gerät, schlägt auch dieses Alarm und teilt dem Besitzer mit, dass ein unbekannter AirTag in seiner Nähe ist. Zudem sind AirTags an einen Apple Account gebunden, was bedeutet, dass der Besitzer in der Regel identifiziert werden kann.

Die aktuelle Rechtslage Bei GPS-Trackern und AirTags

Nach aktuellem Stand des § 238 StGB (Nachstellung) wird Stalking in der Regel dann als Straftat angesehen, wenn wiederholt versucht wird, Kontakt zu einer Person herzustellen. Das bloße Verfolgen mittels eines GPS-Trackers oder AirTags erfüllt diesen Tatbestand bisher nicht. In der Praxis sehen wir aber immer wieder, dass die Staatsanwaltschaft trotzdem Strafverfahren gegen Personen wegen Nachstellung einleiten. Häufig ziehen sich die Staatsanwaltschaften auf den Standpunkt zurück, dass es eine „vergleichbare Handlung“ sei. Gerade Straftatbestände dürfen aber nicht zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt werden und das Verfolgen mittels GPS-Tracker oder AirTags ist halt nicht vergleichbar mit einer Kontaktaufnahme. Aus diesem Grund konnten wir in der Vergangenheit auch in den meisten Strafverfahren eine Einstellung ohne Gerichtsverhandlung erreichen, in dem wir dem jeweiligen Staatsanwalt rechtlich aufgezeigt haben, dass es sich nach aktueller Rechtslage nicht um ein strafbares Verhalten handelt.

Geplante Änderungen der Rechtslage

Angesichts der wachsenden Bedenken und der Tatsache, dass die Technologie immer zugänglicher wird, streben die Justizminister der Länder eine Verschärfung der Rechtslage an. Zukunft könnte die Verwendung von GPS-Trackern und AirTags zum Stalking strafrechtlich verfolgt werden, selbst wenn kein direkter Kontakt zur verfolgten Person hergestellt wird. Federführend ist dabei die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina, welche gemeinsam mit ihren Kollegen den Bundesjustizminister Marco Buschmann zu einer Verschärfung aufgefordert hat.

Wie diese Verschärfung aussehen soll und wann diese kommt, ist bisher noch unklar. Auch ist unklar, ob ein komplett neuer Straftatbestand geschaffen werden soll oder aber die Nachstellung nach § 238 StGB erweitert wird.

Verteidigung gegen den Vorwurf der Nachstellung (§ 238 StGB)

Sofern Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung wegen Nachstellung erhalten haben, sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Egal ob es um ein „Stalking“ durch Kontaktaufnahme oder aber um den Einsatz von GPS-Trackern und AirTags geht, sollten Sie von Anfang an auf eine professionelle Verteidigung setzen.

In vielen Fällen können wir bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen und so eine kostenintensive und belastende Hauptverhandlung vermeiden. Melden Sie sich gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung wegen Stalkings erhalten haben.

Foto(s): Consultatio Strafverteidiger

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult

Beiträge zum Thema