Rechtliche Qualifikation von CSGO-Skins und deren Abgrenzung zu NFTs

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A. Rechtliche Qualifizierung von CSGO-Skins als Abonnementlizenzrechte für Virtuelle Gegenstände

Laut Valve Corporation sind CSGO-Skins virtuelle Gegenstände, dessen Lizenzrechte ein Abonnement darstellen, das nur zwischen Abonnenten ausgetauscht, angeboten und verkauft werden kann. Dies ergibt sich aus Nr. 3, al. D) des von der Valve Corporation zur Verfügung gestellten Steam-Abonnementvertrags (https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/?l=german).

In diesem Sinne stellt der Besitz oder das Eigentum an Skins keine Art von Eigentum dar. Es handelt sich um reine Lizenzrechte für (die Nutzung von) virtuellen Gegenständen, die als Abonnement bezeichnet werden. Die Durchführung des Austauschs zwischen den Abonnenten und die Zuteilung des neuen Besitzes oder Eigentums erfolgt über die Funktionalitäten der STEAM- Plattform (die als zentrales Register und Vermittler dient).

Das Abonnement kann auch im Falle höherer Gewalt jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung des Abonnenten, der die Lizenzrechte für virtuelle Gegenstände besitzt, gekündigt werden.

Skins (Abonnements von Lizenzrechte für virtuelle Gegenstände) werden als digitale Dateien auf dem STEAM-Server gespeichert und können im Spiel, durch Kauf auf Marktplätzen der STEAM- Community oder von Dritten erworben oder einfach (im Rahmen eines Kauf-/Verkaufsgeschäfts - Trading) direkt zwischen Abonnenten (aber immer unter Vermittlung der STEAM-Plattform) getauscht werden.

Der Wert von CSGO Skins wird durch die Nachfrage und das Angebot auf dem Markt und die Vorlieben der Spieler bestimmt und nicht durch ihre Seltenheit oder ihren inneren Wert. Diese Eigenschaften haben den Markt für Skins hochgradig spekulativ und folglich attraktiv gemacht, da die Spieler immer mehr Möglichkeiten haben, ihre Skins auf dem Sekundärmarkt zu kaufen, zu verkaufen und zu handeln. Ähnlich wie auf dem Markt für Kryptowerten (von denen viele keinen "echten" Wert haben).


B. Unterscheidung zwischen SCGO-Skins und NFTs

In diesem Sinne, werden CSGO-Skins rechtlich nicht als Kryptowerte gesehen, geschweige denn als nicht-fungible Token (NFTs).

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass diese Art von Lizenzrechten für virtuelle Gegenstände elektronisch mit Hilfe der Distributed-Ledger-Technologie (Blockchain) übertragen oder gespeichert werden.

Und da weder die Ausführung der Übertragung noch die Überprüfung der Echtheit des Eigentums auf der Blockchain-Technologie basieren, können Skins kaum als NFTs (einzigartige, nicht fälschbare kryptowerte Vermögenswerte) angesehen werden.

Im Falle von NFTs ist neben der Ausführung von Überweisungen auch die Überprüfung der Echtheit des Eigentums an der digitalen Darstellung von Werten oder Rechten auf eine verteilte Registrierungstechnologie angewiesen, was bei Skins nicht der Fall ist, da das bloße Eigentum bei Valve verbleibt und nicht bei den Unterabonnenten, die Lizenzrechte an virtuellen Gegenständen besitzen, kaufen oder verkaufen.

Es ist Valve, die als bloße Eigentümerin des Eigentums den Besitz oder das Halten der Lizenzrechte an den virtuellen Gegenständen überträgt.

CSGO-Skins werden einfach als digitale kosmetische Gegenstände betrachtet (mit Ähnlichkeiten zu den digitalen Kunst-NFTs, die als digitale Sammlerstücke bekannt sind, aber perfekt davon zu unterscheiden sind), die auf die jeweiligen (im Spiel befindlichen) Spielwaffen anwendbar sind, und sind nichts anderes als reine Lizenzrechte, die in Abonnements umgewandelt werden.

Die Tatsache, dass Skins auf Marktplätzen gehandelt (zum Verkauf angeboten) werden können, die nicht zu Valves Plattformen gehören, und dass der Markt hochspekulativ ist, ändert ebenfalls nichts an der rechtlichen Einstufung als NFT, da der Austausch zwischen den Abonnenten weiterhin direkt über die zentrale Registrierungsvermittlungsplattform von STEAM ausgeführt und zugewiesen wird und den Geschäftsbedingungen unterliegt (im Wesentlichen wie bei einem Online-Casino).


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Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch begründet er ein Mandatsverhältnis zwischen dem Leser und dem Rechtsanwalt, der den Text verfasst hat.

Foto(s): Diogo Pereira Coelho

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