Rechtsanwälte veranstalten Vortrag zum Widerrufsrecht

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RA Sebastian Koch, Leiter des Dezernats Bankrecht bei Berlinghoff Rechtsanwälte und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht referiert am 03. Dezember 2015 um 19 Uhr in den Räumen der Sozietät Berlinghoff Rechtsanwälte über den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen.

In den letzten Monaten erfolgten zahlreiche neue Entscheidungen und Entwicklungen.

So hat der BGH etwa mit Beschluss vom 22.09.2015 (XI ZR 116/15) die Abrechnung der Verträge bei Widerruf klargestellt. Ob dies vollständig auch für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen gilt (insbesondere die Nutzungshöhe), bleibt weiter offen.

Weiter haben zahlreiche Senate des OLG Frankfurts den Einwendungen der Banken, dem Widerruf stünden allgemeine Gesichtspunkte von Treu und Glauben (in den Ausprägungen Verwirkung und Rechtsmissbrauch) entgegen, eine klare Absage erteilt, zuletzt am 26.08. und 02.09.2015.

Zudem wird am 01.12.2015 eine Grundlagenentscheidung des BGH zu diesem Thema erwartet (insbesondere zum Rechtsmissbrauch), wenn diese nicht erneut durch die Banken verhindert wird. Diese wird ebenfalls Gegenstand des Vortrags sein.

Letztlich sind parallel gesetzgeberische Bemühungen im Gange, den „Widerrufsjoker“ im Juni 2016 zu „beerdigen“ und so den Banken zu helfen. Das bislang grundsätzlich unbefristete Widerrufsrecht bei fehlerhafter Belehrung würde dann enden.

Eile ist daher geboten.

Rechtsanwalt Koch wird über die Fehler in Widerrufsbelehrungen informieren, die Einwendungen der Banken besprechen und die Rechtsfolgen erläutern.

Es werden zahlreiche Urteile besprochen und Fragen der Teilnehmer beantwortet.

Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung zwecks Planung wird unter

angelika.duesberg@berlinghoff.net

oder

06032-930032

gebeten.


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