Rechtsanwalt für Strafrecht als Pflichtverteidiger

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Sie befürchten, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird? Sie sind als Beschuldigter von der Polizei zu einer Vernehmung geladen worden? Sie haben eine Anklage erhalten? Und jetzt wollen Sie wollen wissen, ob sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben?

Oder haben Sie vom Gericht eine Anklageschrift nebst Schreiben bekommen, in dem von einem „Fall der notwendigen Verteidigung“ die Rede ist und Ihnen deshalb „ein Pflichtverteidiger zu bestellen“ ist.

Sie suchen deshalb nach Informationen und wollen wissen, wie Sie einen Pflichtverteidiger bekommen?

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Rechtsanwalt. Wenn er eine Pflichtverteidigung übernimmt ist er wie jeder Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen seines Mandanten zu wahren und zu verteidigen.

Der Unterschied des Pflichtverteidigers zum „normalen“ Rechtsanwalt (Wahlverteidiger) für den Mandanten liegt darin, dass er seinen Pflichtverteidiger erst einmal nicht selbst bezahlen muss. Der Rechtsanwalt, der als Pflichtverteidiger arbeitet, bekommt sein Geld vom Staat. Er erhält als Pflichtverteidiger ein geringeres Honorar als ein Rechtsanwalt, der nicht als Pflichtverteidiger auftritt.

Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?

Ob Sie einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, richtet sich in erster Linie nach der vorgeworfenen Tat. Ein Beschuldigter hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn ihm eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht oder ihm ein Verbrechen vorgeworfen wird. Er bekommt auch einen Pflichtverteidiger, wenn die Hauptverhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht stattfindet. Unabhängig davon wird dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn er in Untersuchungshaft ist. Ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht aber auch dann, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist befindet.

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger, wenn ich kein Geld habe, einen Anwalt zu bezahlen?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein. Ob Sie einen Pflichtverteidiger bekommen, hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. Wenn Sie kein Einkommen haben und von Transferleistungen leben, wie ALG II oder Hartz IV ergibt sich daraus kein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Wer bezahlt meinen Pflichtverteidiger?

Der als Pflichtverteidiger beigeordnete Rechtsanwalt erhält sein Honorar vom Staat. Der Rechtsanwalt ist damit für den Mandanten deshalb erst einmal kostenlos. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss der Mandant allerdings die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen und dazu gehört dann auch das Honorar seines Pflichtverteidigers. Im Falle eines Freispruchs oder Einstellung des Verfahrens andererseits fallen die Verfahrenskosten der Staatskasse zur Last; in diesen Fällen ist die Pflichtverteidigung dann kostenlos.

Wählen Sie ihren Pflichtverteidiger selbst!

In allen Fällen der Pflichtverteidigung besteht für Sie die Möglichkeit, selbst einen Rechtsanwalt zu wählen und ihn als Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen. Es liegt auf der Hand, dass die eigene Auswahl eines engagierten Strafverteidigers als Pflichtverteidiger für den Ausgang des Verfahrens mitentscheidend sein kann. 

Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, selbst einen Pflichtverteidiger zu benennen. Mit der richtigen Wahl erhalten Sie keine Verteidigung „zweiter Klasse“, sondern einen Verteidiger der Sie als Ihr Pflichtverteidiger genauso engagiert verteidigt, wie alle anderen Mandanten auch.

In geeigneten Fällen übernehme ich Mandate selbstverständlich auch als Pflichtverteidiger. Melden Sie sich bei mir und wir besprechen Ihren Fall!


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