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Promillegrenzen: Welche gelten? Was droht bei Überschreitung?

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Promillegrenzen: Welche gelten? Was droht bei Überschreitung?

Was genau bedeutet „Promillegrenze“?

Alkohol ist der größte Risikofaktor im Straßenverkehr. Dies gilt sowohl bezüglich der Häufigkeit als auch der Schwere der Unfälle. Im Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gibt es deshalb eine Promillegrenze.

Die Promillegrenze ist die vom Gesetzgeber oder von der Rechtsprechung maximal tolerierte Intoxikation mit Alkohol. In Deutschland wurde erstmalig im Jahr 1953 eine Alkoholgrenze für Autofahrer festgelegt. Sie wurde seither von 1,5 über 0,8 bis auf 0,5 Promille gesenkt.

Gültige Promillegrenze: Auto fahren unter Alkoholeinfluss

Überschreitet ein Autofahrer den Gefahrengrenzwert von 0,5 Promille, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille im Blut gilt man als „absolut fahruntüchtig“ und begeht nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat.

Allerdings kann schon ab 0,3 Promille eine „relative Fahruntüchtigkeit“ festgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahrten oder alkoholbedingte Unfälle signalisieren, dass der Fahrer nicht mehr dazu imstande ist, ein Auto zu führen. Auch für diese relativ fahruntüchtigen Personen droht eine Bestrafung nach § 316 StGB.

Wie hoch ist die Promillegrenze für Fahranfänger?

Fahranfänger und junge Fahrer sind vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt. Deshalb gilt für Personen in der zweijährigen Probezeit sowie für unter 21-Jährige seit dem Jahr 2007 ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) am Steuer.

Wer als Fahranfänger das Null-Promille-Gebot missachtet und unter der Wirkung von Alkohol Auto fährt, dem drohen verschiedene Konsequenzen. Dies ist abhängig von der Blutalkoholkonzentration (BAK):

  • BAK unter 0,5: Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • BAK über 0,5 (Erstverstoß): Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot
  • BAK über 0,5 (Zweitverstoß): Bußgeld von 1000 Euro und drei Monate Fahrverbot
  • BAK über 0,5 (Drittverstoß): Bußgeld von 1500 Euro und drei Monate Fahrverbot
  • BAK von mind. 0,3 Promille und alkoholtypische Ausfallerscheinungen: Straftat; Führerscheinentzug und drei Punkte in Flensburg

Unabhängig von der BAK verlängert sich durch Alkohol am Steuer die Probezeit um zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar verhängt. Beim zweiten Verstoß in der verlängerten Probezeit entzieht einem die Behörde die Fahrerlaubnis.

Ein Null-Promille-Gebot gilt im Übrigen auch für Personen, die (beruflich) Fahrten mit Linienbussen, Taxen oder Gefahrguttransportern durchführen.

Promillegrenzen für Fahrräder, Motorräder und Fußgänger

Fahrradfahrer

Auch Fahrradfahrer müssen aufpassen: Wer mit 1,6 Promille Rad fährt, begeht eine Straftat und muss zwingend an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Aber auch wer unterhalb dieses Wertes betrunken durch Fahrfehler auffällt, macht sich strafbar.

Motorradfahrer

Für Motorradfahrer gilt dieselbe Grenze wie für Autofahrer. Für den Beifahrer (sog. Sozius) gibt es keine ausdrückliche Alkoholgrenze. Allerdings ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit weder durch das Gepäck noch durch Mitfahrer gefährdet wird.

Fußgänger

Für Fußgänger gibt es keine Alkoholgrenze. Dennoch müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug rechnen und für mögliche Schäden haften, wenn sie im betrunkenen Zustand einen Verkehrsunfall verursachen.

Ab welcher Promillegrenze droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz: MPU) beurteilt in Deutschland die Fahreignung des Antragstellers. Während die MPU im Volksmund herablassend „Idiotentest“ genannt wird, lautet die gesetzliche Bezeichnung „Begutachtung der Fahreignung“. Erst nach erfolgreicher Teilnahme kann man seinen Führerschein wiederbekommen.

Ab einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder bei wiederholter Alkoholauffälligkeit (auch mit niedrigeren Promillewerten) ist eine MPU zwingend erforderlich. Eine MPU-Anordnung nach einer einzelnen Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille ist nur dann gerechtfertigt, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.

Promillegrenze überschritten: Sanktionen im Überblick

Die Art der Strafe hängt zum einen von dem Grad der Gefährdung und zum anderen davon ab, ob es sich beim alkoholisierten Fahrer um einen Wiederholungstäter handelt.

Blutalkoholkonzentration (BAK)Folgen
ab 0,3 Promille
  • sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“
Ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit:
  • Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Entziehung des Führerscheins für mind. sechs Monate
  • drei Punkte in Flensburg
  • alkoholisierter Fahrer verursacht Unfall: Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs droht
Mit Anzeichen von Fahrunsicherheit:
  • Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) kommt in Betracht
ab 0,5 Promille
  • Ordnungswidrigkeit
  • Erstverstoß: zwei Punkte in Flensburg, 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot
  • weitere Verstöße: zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot, Geldstrafe von 1000 Euro (Zweitverstoß) bis zu 1500 Euro (Drittverstoß)
  • Anordnung einer MPU möglich
  • Risiko, Unfall zu verursachen, ungefähr doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand
ab 1,1 Promille
  • sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“
  • strafrechtliche Verfolgung in jedem Fall• drei Punkte in Flensburg
  • Geld- oder Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
  • Entzug des Führerscheins für Zeitraum von sechs Monaten bis fünf Jahren möglich
  • Sperrfrist für Neubeantragung des Führerscheins
  • MPU kann angeordnet werden
ab 1,6 Promille
  • zusätzlich zu unter „1,1-Promillegrenze“ genannten Sanktionen: MPU obligatorisch
  • Grund: chronischer Alkoholmissbrauch sehr wahrscheinlich
  • absolute Alkoholgrenze für Fahrradfahrer

Welche Promillegrenzen gelten im europäischen Ausland?

Die Alkoholgrenzen in den anderen europäischen Ländern unterscheiden sich relativ stark zwischen West und Ost. Während in den meisten westeuropäischen Ländern (u. a. in Italien, Spanien und Portugal) genau wie in Deutschland im Auto die 0,5-Promillegrenze gilt, herrscht in vielen osteuropäischen Ländern (u. a. in Tschechien, Ungarn und Rumänien) ein absolutes Alkoholverbot hinter dem Steuer.

Foto(s): ©pixabay/piotrpiotrwojcicki

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