Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafanwalt und Fachanwalt für Strafrecht: Das bedeuten die Begriffe

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In der Welt des Strafrechts begegnen Mandanten oft einer Vielzahl an Begriffen, wenn sie nach rechtlichem Beistand suchen: Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich genau, und wo liegen die Unterschiede? In diesem Beitrag beleuchten wir die Feinheiten, die hinter diesen Bezeichnungen stecken und räumen mit Missverständnissen auf.

1. Der Rechtsanwalt: Allgemeine Vertretung im Rechtssystem

Der Begriff "Rechtsanwalt" ist ein weit gefasster Oberbegriff. Jeder zugelassene Rechtsanwalt in Deutschland hat die Befugnis, seine Mandanten in verschiedenen Rechtsbereichen zu vertreten. Das bedeutet, ein Rechtsanwalt kann sich sowohl im Strafrecht, Zivilrecht als auch in anderen Rechtsgebieten wie Familienrecht oder Arbeitsrecht engagieren. Allerdings ist ein Rechtsanwalt nicht automatisch auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert.

2. Der Strafverteidiger: Spezialisierung im Strafrecht

Ein Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Er vertritt Mandanten, die einer Straftat beschuldigt werden, und verteidigt sie im Strafverfahren. Auch wenn der Begriff "Strafverteidiger" oft verwendet wird, um diese Spezialisierung zu betonen, handelt es sich formal gesehen um einen Rechtsanwalt, der in strafrechtlichen Angelegenheiten tätig ist. Wichtig ist, dass jeder Rechtsanwalt als Strafverteidiger auftreten kann, auch wenn er keine offizielle Fachanwaltsbezeichnung führt.

3. Der Strafanwalt: Ein umgangssprachlicher Begriff

Der Begriff "Strafanwalt" ist streng genommen keine offizielle Bezeichnung, sondern eine umgangssprachliche Variante von "Strafverteidiger" oder "Fachanwalt für Strafrecht". Er wird in der Öffentlichkeit häufig genutzt, um Anwälte zu bezeichnen, die im Strafrecht tätig sind. In rechtlicher Hinsicht gibt es jedoch keine Unterschiede zwischen einem Strafanwalt und einem Strafverteidiger – beide Begriffe zielen auf dasselbe: den Rechtsanwalt, der strafrechtliche Mandate betreut.

4. Der Fachanwalt für Strafrecht: Der Spezialist mit Zusatzqualifikation

Der "Fachanwalt für Strafrecht" ist eine geschützte Bezeichnung, die nur von Anwälten geführt werden darf, die eine spezielle Weiterbildung absolviert und besondere praktische Erfahrung im Strafrecht nachgewiesen haben. Um Fachanwalt für Strafrecht zu werden, muss ein Rechtsanwalt umfangreiche Kenntnisse im Strafrecht und in der Strafverteidigung erwerben und eine festgelegte Anzahl von Fällen aus diesem Rechtsgebiet erfolgreich bearbeitet haben. Diese Fachanwaltsbezeichnung garantiert dem Mandanten, dass der Anwalt über vertiefte Kenntnisse im Strafrecht verfügt.

5. Fazit: Synonyme oder nicht?

Die Begriffe "Rechtsanwalt", "Strafverteidiger", "Strafanwalt" und "Fachanwalt für Strafrecht" werden oft synonym verwendet, um einen Anwalt zu bezeichnen, der im Strafrecht tätig ist. Streng genommen handelt es sich jedoch um unterschiedliche Bezeichnungen, die teils spezielle Qualifikationen und Erfahrungen widerspiegeln:

  • Rechtsanwalt: Allgemeine Berufsbezeichnung.
  • Strafverteidiger: Anwalt, der im Strafrecht tätig ist, ohne besondere formale Qualifikationen.
  • Strafanwalt: Umgangssprachliche Bezeichnung für Strafverteidiger.
  • Fachanwalt für Strafrecht: Anwalt mit zusätzlicher Fachqualifikation und nachgewiesener Erfahrung im Strafrecht.

Für Mandanten, die einen rechtlichen Beistand im Strafrecht suchen, lohnt es sich, genauer hinzusehen und gegebenenfalls auf einen Fachanwalt für Strafrecht zurückzugreifen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Tipp: Suchen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht? Ich stehe Ihnen in allen strafrechtlichen Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihre Interessen bestmöglich vertreten können.

Foto(s): Alexander-Georg Rackow

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