Rechtstipp: Rückforderung der Corona-Soforthilfe – einfach zahlen? Lieber nicht.
- 2 Minuten Lesezeit

Viele Selbstständige und kleine Unternehmen erhalten aktuell Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe. Aber: Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig!
🔹 Oft wird pauschal unterstellt, dass kein Liquiditätsengpass bestand
🔹 Die Kriterien wurden nachträglich verschärft – das ist rechtlich problematisch
🔹 Wer zahlt, gibt seine Rechte auf – wie bei einem Blitzerbescheid gilt: Widerspruch einlegen und prüfen lassen!
💡 Wichtig: Fristen beachten! Wer nicht rechtzeitig handelt, muss zahlen – mit oder ohne Anwalt. Lassen Sie den Bescheid prüfen und sichern Sie sich Ihre Chancen.
➡️ Jetzt kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Rechtsmittel und Frist sichern.
Immer mehr Selbstständige und kleine Unternehmen erhalten Bescheide über die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe. Die Behörden fordern teilweise mehrere tausend Euro zurück – oft pauschal und ohne individuelle Prüfung. Doch viele Betroffene fragen sich: Ist das rechtens? Muss ich wirklich zahlen?
Die gute Nachricht: Sie können sich wehren! Und zwar mit einem Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe.
🔍 Warum werden Soforthilfen jetzt zurückgefordert?
In der Anfangsphase der Corona-Pandemie 2020 wurden Soforthilfen schnell und unbürokratisch ausgezahlt – häufig basierend auf geschätzten Angaben und unter Zeitdruck. Viele Anträge wurden nach bestem Wissen und Gewissen gestellt.
Nun – Jahre später – erfolgt die Rückprüfung. Die Behörden argumentieren häufig:
Der tatsächliche Liquiditätsengpass sei nicht (mehr) gegeben gewesen
Es sei mehr Geld ausgezahlt worden, als Ihnen zugestanden habe
Die Hilfen seien zweckwidrig verwendet worden
Diese Begründungen sind oft schablonenhaft – und bieten in vielen Fällen Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Widerspruch.
🛑 Widerspruch einlegen – warum es sich lohnt
Ein Rückforderungsbescheid ist kein Urteil – sondern eine Verwaltungsentscheidung, gegen die Sie sich rechtlich zur Wehr setzen können. Ein fristgerechter Widerspruch stoppt das Verfahren und zwingt die Behörde zur erneuten Prüfung.
👉 Ohne Widerspruch wird der Bescheid bestandskräftig – und Sie müssen zahlen, selbst wenn die Forderung eigentlich unrechtmäßig ist.
⏳ Welche Fristen gelten beim Widerspruch?
In der Regel gilt:
1 Monat ab Zugang des Rückforderungsbescheids.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerspruch nicht mehr möglich, es sei denn, Sie können eine Fristversäumnis entschuldigen (z. B. wegen Krankheit).
📌 Tipp: Der Tag der Zustellung (z. B. per Post) zählt nicht mit – ab dem folgenden Tag läuft die Monatsfrist.
📁 Was passiert nach dem Widerspruch?
Sie oder Ihre Anwältin/Ihr Anwalt können Akteneinsicht beantragen
Die Behörde muss den Fall noch einmal umfassend prüfen
Im Erfolgsfall wird der Bescheid aufgehoben oder geändert
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt noch der Weg zur Verwaltungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
⚖️ Mit oder ohne Anwalt?
Theoretisch können Sie den Widerspruch selbst einlegen. Aber:
✅ Die Rückforderungsbescheide sind rechtlich komplex formuliert
✅ Die Erfolgsaussichten hängen oft an Details in der Akte
✅ Ein Anwalt kann rechtzeitig Akteneinsicht nehmen, fachlich begründen und auf Augenhöhe argumentieren
Ohne anwaltliche Unterstützung zahlen viele zu viel – oder zu Unrecht.
📌 Fazit: Rückzahlung? Nicht kampflos!
Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe erhalten haben:
➡️ Nicht einfach zahlen!
➡️Widerspruch einlegen – Frist beachten!
Wir beraten Sie bundesweit zur Corona-Soforthilfe-Rückzahlung und weiteren Hilfen und vertreten Sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Rechtsmittel und Rechtsmittelfrist sichern.
Artikel teilen: