Rechtstipp: Rückforderung der Corona-Soforthilfe – einfach zahlen? Lieber nicht.

  • 2 Minuten Lesezeit

Viele Selbstständige und kleine Unternehmen erhalten aktuell Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe. Aber: Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig!

🔹 Oft wird pauschal unterstellt, dass kein Liquiditätsengpass bestand
🔹 Die Kriterien wurden nachträglich verschärft – das ist rechtlich problematisch
🔹 Wer zahlt, gibt seine Rechte auf – wie bei einem Blitzerbescheid gilt: Widerspruch einlegen und prüfen lassen!

💡 Wichtig: Fristen beachten! Wer nicht rechtzeitig handelt, muss zahlen – mit oder ohne Anwalt. Lassen Sie den Bescheid prüfen und sichern Sie sich Ihre Chancen.

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Immer mehr Selbstständige und kleine Unternehmen erhalten Bescheide über die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe. Die Behörden fordern teilweise mehrere tausend Euro zurück – oft pauschal und ohne individuelle Prüfung. Doch viele Betroffene fragen sich: Ist das rechtens? Muss ich wirklich zahlen?

Die gute Nachricht: Sie können sich wehren! Und zwar mit einem Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe.


🔍 Warum werden Soforthilfen jetzt zurückgefordert?

In der Anfangsphase der Corona-Pandemie 2020 wurden Soforthilfen schnell und unbürokratisch ausgezahlt – häufig basierend auf geschätzten Angaben und unter Zeitdruck. Viele Anträge wurden nach bestem Wissen und Gewissen gestellt.

Nun – Jahre später – erfolgt die Rückprüfung. Die Behörden argumentieren häufig:

  • Der tatsächliche Liquiditätsengpass sei nicht (mehr) gegeben gewesen

  • Es sei mehr Geld ausgezahlt worden, als Ihnen zugestanden habe

  • Die Hilfen seien zweckwidrig verwendet worden

Diese Begründungen sind oft schablonenhaft – und bieten in vielen Fällen Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Widerspruch.

🛑 Widerspruch einlegen – warum es sich lohnt

Ein Rückforderungsbescheid ist kein Urteil – sondern eine Verwaltungsentscheidung, gegen die Sie sich rechtlich zur Wehr setzen können. Ein fristgerechter Widerspruch stoppt das Verfahren und zwingt die Behörde zur erneuten Prüfung.

👉 Ohne Widerspruch wird der Bescheid bestandskräftig – und Sie müssen zahlen, selbst wenn die Forderung eigentlich unrechtmäßig ist.

Welche Fristen gelten beim Widerspruch?

In der Regel gilt:
1 Monat ab Zugang des Rückforderungsbescheids.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerspruch nicht mehr möglich, es sei denn, Sie können eine Fristversäumnis entschuldigen (z. B. wegen Krankheit).

📌 Tipp: Der Tag der Zustellung (z. B. per Post) zählt nicht mit – ab dem folgenden Tag läuft die Monatsfrist.

📁 Was passiert nach dem Widerspruch?

  • Sie oder Ihre Anwältin/Ihr Anwalt können Akteneinsicht beantragen

  • Die Behörde muss den Fall noch einmal umfassend prüfen

  • Im Erfolgsfall wird der Bescheid aufgehoben oder geändert

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt noch der Weg zur Verwaltungsklage vor dem Verwaltungsgericht.

⚖️ Mit oder ohne Anwalt?

Theoretisch können Sie den Widerspruch selbst einlegen. Aber:

✅ Die Rückforderungsbescheide sind rechtlich komplex formuliert
✅ Die Erfolgsaussichten hängen oft an Details in der Akte
✅ Ein Anwalt kann rechtzeitig Akteneinsicht nehmen, fachlich begründen und auf Augenhöhe argumentieren

Ohne anwaltliche Unterstützung zahlen viele zu viel – oder zu Unrecht.

📌 Fazit: Rückzahlung? Nicht kampflos!

Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe erhalten haben:

➡️ Nicht einfach zahlen!

➡️Widerspruch einlegen – Frist beachten!

Wir beraten Sie bundesweit zur Corona-Soforthilfe-Rückzahlung und weiteren Hilfen und vertreten Sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

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Foto(s): Tietze Enders & Partner mbB

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