Regelungen zur touristischen Vermietung rechtswidrig?

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Die Untersuchung des balerischen Tourismusgesetzes durch die Universität der Balearen stellt fest, dass dieses bei der Regelung des Eigentumsrechts ihre Kompetenzen überschreitet.

Aufgrund der immer weiter steigenden Anzahl an touristischen Vermietungen von Wohnungen und Häusern regelten 1984 die Balearen als erste autonome Gemeinschaft Spaniens jenen Bereich. Indem durch das Gesetz 4/2013 vom 4. Juli gerade die private touristische Vermietung von Wohnungen ausdrücklich vom staatlichen Gesetz über städtische Mietverträge ausgenommen wurde, nahm die regionale Gesetzgebungstätigkeit stark zu.

Joan Andreu Ferrer setzte sich in seiner Dissertation “El régimen de la vivienda de uso turístico como manifestación de la 'nueva propiedad'” (Alaró, 1992) umfassend mit diesen Regelungen der touristischen Vermietung auseinander. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Eigentumsrechts. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass hier eine Kompetenzüberschreitung der balearischen Regierung vorliegt. Die Festlegung zeitlicher Grenzen für touristische Mietverträge unterliege einzig der staatlichen Kompetenz und überschreite die autonomen Kompetenzen.

Die autonome Gemeinschaft kann innerhalb ihrer Kompetenz nur verwaltende Aspekte regeln. Etwa betreffend eine Genehmigung. Aber sie kann gerade keine Rechtsvorschrift über den Gegenstand und die Dauer von Mietverträgen erlassen. Darin liegt die Grenzüberschreitung nach Aussage von Ferrer.

Aufgrund einer Beschwerde gegen die regionale Regelung über eine touristische Vermietung auf den Kanarischen Inseln gibt es bereits Rechtsprechung. Bislang wurde die balearische Regelung aber noch nicht von der Zentralregierung angefochten. Gänzlich unwahrscheinlich erscheint dies in Zukunft allerdings nicht, denn das Eindringen in staatliche Zuständigkeiten findet auch in anderen autonomen Gemeinschaften statt.

Quelle: https://www.ultimahora.es/noticias/local/2023/12/19/2070839/alquiler-turistico-baleares-estudio-advierte-extralimita-regular-sobre-derecho-propiedad.html



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