Reise abgesagt - bekomme ich jetzt mein Geld zurück?

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Herr F. Schreibt: „Ich hatte bei XX Reisen eine Woche Ägypten gebucht. Das war auch schon alles bezahlt. Dann kam das ja mit den Unruhen. Letztlich sagte der Veranstalter die Reise ab. Jetzt hat er mir zwar etwas zurückgezahlt, aber nicht alles. Das kann doch aber nicht sein, oder? Ich meine, wenn die Reise ausfällt, dann kann ja ich nichts dafür. Das muss ja der Veranstalter klären..."

Unsere Antwort:

Nach meiner vorläufigen Einschätzung sollten Sie sich mit der teilweisen Rückzahlung nicht zufrieden geben. Wird der Vertrag vom Veranstalter wegen höherer Gewalt gekündigt, so verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch nach dem Gesetz für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen gewisse Entschädigung verlangen. Der Wortlaut des Gesetzes spricht auf den ersten Blick also dafür, dass der Veranstalter vom Geld etwas einbehalten könnte. Aber: Das Gesetz sieht selbst eine Ausnahme vor. Wenn die Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden kein Interesse haben, steht dem Veranstalter auch keine Entschädigung zu. Das dürfte wohl bei Ihnen der Fall sein.

Sie haben Fragen zu dem Thema oder sind selbst betroffen? Rufen Sie uns an oder schreiben uns.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Reiserecht:

RA Bertram Petzoldt, Telefon: 0351-21303040, E-Mail: B.Petzoldt@kanzlei-queisser.de


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