Reiserecht – Was muss ich bei einem Rücktritt vor Reisebeginn beachten?

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Reisen ist für viele von uns eine der schönsten Möglichkeiten, dem Alltag zu entfliehen und neue Kulturen zu entdecken. Doch was passiert, wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird? Das Urteil des Amtsgerichts München vom 18.04.2024, Aktenzeichen 275 C 20050/23 zeigt, wie wichtig es ist, aufgetretene bzw. vorhandene Reisemängel konkret zu benennen und sorgfältig zu dokumentieren.

Der Fall: Stornierung und hohe Gebühren

Stellen Sie sich vor, Sie buchen eine Reise nach Portugal, freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Doch dann erfahren Sie, dass direkt neben Ihrem Hotel eine Baustelle ist. Unangenehm, oder? Genau das passierte dem Kläger, der seine Reise storniert hat, weil er von der Baustelle vor Reisebeginn erfuhr. Statt einer Rückerstattung des Reisepreises musste er hohe Stornierungsgebühren zahlen.

Ihre Rechte als Reisender

Stornogebühr

Zunächst einmal ist es wichtig, sich über die Bedingungen Ihrer Buchung im Klaren zu sein. Wenn Sie eine Reise stornieren möchten, sollten Sie sich bewusst sein, dass dies oft mit Kosten verbunden ist. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn grundsätzlich eine angemessene Entschädigung ("Stornogebühr") verlangen.

Stornogebühren in den Allgemeinen Reisebedingungen (AGB)

Informieren Sie sich daher über die Stornierungsbedingungen und prüfen Sie, ob es Mängel gibt, die eine Stornierung rechtfertigen könnten.

Kostenfreie Stornierung

Gem. § 651h Abs. 3 BGB müssen Sie keine Stornierungsgebühren / Entschädigung an den Reiseveranstalter bezahlen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind hierbei unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Eine Dokumentation von Reisemängeln ist entscheidend

Wenn Sie auf eine Baustelle oder andere Mängel stoßen, die Ihre Reise beeinträchtigen, haben Sie das Recht, dies dem Reiseveranstalter zu melden. Die Mängelanzeige ist entscheidend, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Es bedarf konkreten Sachvortrags dazu, dass von der Baustelle Lärm ausgeht, der zu einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung geführt hat/führen würde (vgl. AG München, Endurteil vom 18.04.2024, Az. 275 C 20050/23 - Rn. 26 – 27) (redaktioneller Leitsatz).

Fazit

Reisen sollte Freude bereiten. Sind allerdings tatsächliche Reisemängel erkennbar/vorhanden, stehen Sie nicht ohne Rechte dar.

Brauchen Sie Unterstützung?

Wenn Sie Fragen zu Reisemängeln oder (Pauschalreise-)Stornierungen haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne.

Webseite: https://binichimrecht.de
Tel.: 0911/14897011
E-Mail: ra@binichimrecht.de

Rechtliche Hinweise

Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall dar.


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